AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E16857962) · Abgerufen am 02.10.2026 12:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a5e140ef-c2ba-45be-af97-0cad2e21fd8d/

Rahmenvereinbarung Change-Begleitung & Moderation

Notice-ID: a5e140ef-c2ba-45be-af97-0cad2e21fd8d · Procedure-ID: 49888a8f-bfc4-473d-87a2-ee7654cf58bc

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Stammdaten

Auftraggeber
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen
Veröffentlicht
25.09.2026
Frist (Submission)
24.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79998000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
1.800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (nachstehend DFS genannt) schreibt die Begleitung von Change-Prozessen und die Moderation von Workshops für Führungskräfte und Mitarbeiterteams für die nächsten vier Jahre aus. Durch den kontinuierlichen Wandel steigt der Bedarf an professionell begleiteten Veränderungsprozessen. Gleichzeitig werden Führungskräfte und Teams in ihrer Weiterentwicklung unterstützt. Ergänzend können bei Bedarf auch Konfliktmanagement und Mediation Bestandteil sein. Der Auftrag wird in 2 Losen vergeben: Los 1: Change-Begleitung Los 2: Moderation (inkl. Mediation)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).