AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 10:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a605b81e-b141-40fb-bd8b-3acc09b54a9e/

„iPads, Ladeschränke und Unterschriftenpads“ – Los 1 „ipads" und Los 3 „Unterschriftenpads“

Notice-ID: a605b81e-b141-40fb-bd8b-3acc09b54a9e · Procedure-ID: 104cc5dd-108d-4ab5-ba9d-ed775b4d5b1e

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Stammdaten

Auftraggeber
Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Köln
Veröffentlicht
30.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30213200 — Büromaschinen und Computer
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Auftragsvolumen (Rahmen)
370.872 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt vorliegend die Beschaffung von mind. 600 iPads der 11. Generation inklusive mind. 350 Stiften, mind. 600 Hüllen und mind. 600 Displayschutz (Los 1 „iPads“) sowie 50 Unterschriftenpads (Los 3 „Unterschriftenpads“). Los 2 Ladeschränke des Auftrags „iPads, Ladeschränke und Unterschriftenpads“ wird mangels Dringlichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 VgV gesondert beschafft. Maximal können unter der Rahmenvereinbarung für Los 1 „iPads“ die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen hinsichtlich der Anzahl von 900 iPads, 550 Stiften, 900 Hüllen und 900 Displayschutz abgerufen werden. Im Rahmen von Los 3 „Unterschriftenpads“ sind die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen 50 Unterschriftenpads zu liefern. Der Beschaffungsbedarf der AG hinsichtlich der in Los 1 enthaltenen iPads sowie der Stifte kann nur durch die Produkte der Firma Apple Inc. und derjenige hinsichtlich Los 3 nur durch die signotec GmbH erfüllt werden. Die Thieme Compliance GmbH hat in dem unter der Vergabenummer 131869-2025 geführten Verfahren zur Beschaffung einer Software zur flächendeckenden Implementierung und Inbetriebnahme einer digitalen Patientenaufklärung, Einwilligung und Dokumentensignatur am 31.07.2025 den Zuschlag (Veröffentlichungsnummer: 530180-2025) erhalten. Vor dem Hintergrund, dass die Leistungen der Lose 1 und 3 zur Nutzung bzw. für den Rollout der Software zur Patientenaufklärung, Einwilligung und Dokumentensignatur erforderlich sind, müssen die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Datei „Systemvoraussetzungen Thieme“ beschriebenen Anforderungen erfüllt werden. Die in der Datei „Systemvoraussetzungen Thieme“ beschriebenen Anforderungen legen fest, dass zur Nutzung der Software iPads und Stifte der Apple Inc. (Los 1) sowie Unterschriftenpads der signotec GmbH (Los 3) zwingend erforderlich sind. Daher sind die Produktvorgaben hinsichtlich der Produkte iPad, Stifte und Unterschriftenpads sachlich gerechtfertigt. Die weiteren in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Produkte unterliegen keiner Produktvorgabe. Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungen des Auftrags „iPads, Ladeschränke und Unterschriftenpads“ aus Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF), finanziert werden, der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union refinanziert wird. Insofern unterliegt die Beschaffung der verfahrensgegenständlichen Leistungen auch den einschlägigen zuwendungsrechtlichen Bedingungen.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
30.09.2025
Ende
18.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
30.09.2025
Zuschlagsentscheidung
19.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).