AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.04.2026 18:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a60f1afa-0e3f-49d2-9936-e75a0925698d/

Tragwerksplanung ING-Bauwerk

Notice-ID: a60f1afa-0e3f-49d2-9936-e75a0925698d · Procedure-ID: e93098ed-e470-41db-89b9-841bf5cce54d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Delmenhorst GmbH, Delmenhorst
Veröffentlicht
18.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Auftraggeberin plant die Errichtung einer 4. Reinigungsstufe zur Verringerung von Spurenstoffen im Abwasser (gem. EU-Kommunalabwasserrichtlinie v. November 2024) am Standort Kläranlage Delmenhorst, Am Donneresch, 27751 Delmenhorst. Das Projekt hat über die Hauptkostengruppen 300 und 400 (gem. DIN 276-1:2018-12) ein Gesamtvolumen von ca. netto EUR 5,65 Mio. Für die Planungsleistungen Tragwerksplanung gem. der §§ 49 ff. HOAI wird in diesem Verfahren ein kompetentes Planungsbüro gesucht, das das Projekt durch alle Leistungsphasen der HOAI (Leistungsphasen 1-6 zu den §§ 49 ff. HOAI) planerisch begleiten soll. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.

Vertragslaufzeit

Periode
20 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).