AEMP - Klinikum Gütersloh
KI Das Klinikum Gütersloh plant die Neuausstattung und den Umbau seiner Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) zu einer modernen Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP).
ukb-AESCULAP Instrumentenmanagement GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ertüchtigung und Modernisierung des Geräteparks der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) der ukb-AESCULAP InstrumentenManagement GmbH am Standort Unfallkrankenhaus Berlin. Die AEMP ist nach DIN EN ISO 13485 zertifiziert und übernimmt die zentrale Sterilgutversorgung im 24/7-Betrieb. Aufgrund des Erreichens der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird die bestehende Ausstattung im Rahmen von vier Bauabschnitten bei laufendem Betrieb ersetzt. Die Leistungen umfassen insbesondere: Los 1: Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung u.a. von 8 Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG), 1 Reinigungs-Desinfektionsgerät für Endoskope (RDG-E) sowie 2 Containerwaschanlagen (CWA). Los 2: Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung u.a. von 3 Dampf-Sterilisatoren (12 StE), 1 Dampf-Sterilisator (6 StE) sowie 1 Niedertemperatur-Sterilisator. Die Durchführung hat abschnittsweise zu erfolgen, um die durchgehende Aufbereitung von jährlich ca. 100.000 Sterilguteinheiten (StE) mit mehr als 4,5 Mio. OP-Instrumenten sicherzustellen. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die technischen Anforderungen, geltenden Hygienestandards sowie die betrieblichen Rahmenbedingungen des Krankenhauses zu berücksichtigen und die Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren.
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„Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Es wird eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe vorausgesetzt. Interessierte Bieter wenden sich bitte über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an die Vergabestelle.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Technische Qualität 15% Referenzen und Projektmanagement 15%
Betriebs-, Instandhaltungs- und Lebenszykluskosten 15% Energieeffizienz 15%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Teilnahme oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Belimed GmbH). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Hinweis: Die Tender-Werte sind über alle Lose identisch und ihre Summe übersteigt das publizierte Auftragsvolumen — vermutlich hat die Vergabestelle ein Gesamt-Angebot versehentlich pro Los eingetragen statt eines los-spezifischen Werts. Verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
Auftrag wurde zugeschlagen · 127 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
KI Das Klinikum Gütersloh plant die Neuausstattung und den Umbau seiner Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) zu einer modernen Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP).
KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von Sterilisations- und Desinfektionsgeräten oder -materialien für den Klinikverbund Allgäu gGmbH in Mindelheim.
KI Die Ausschreibung betrifft die Erneuerung von Sterilisatoren sowie Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG) für die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP).
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