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Erweiterung und Sanierung der Grundschule Cleverbrück - Generalplanung LP 5 ff.
Stadt Bad Schwartau · Bad Schwartau · Schleswig-Holstein
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Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Auftrag über Generalplanungsleistungen (u. a. §§ 33 ff. HOAI, §§ 49 ff. HOAI, §§ 53 ff. HOAI) ab Leistungsphase 5 für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Cleverbrück zu vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Vergabe von Generalplanungsleistungen (Leistungsphasen 5 ff.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Als erste Stufe des Vergabeverfahrens führt der Auftraggeber einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durch, in welchem er auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien jene Unternehmen auswählt, die er zur Abgabe von Erstangeboten und zu Verhandlungen auffordert. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden noch keine Angebote abgegeben. Der Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmeantragsfrist) richtet sich nach den Angaben in der Auftragsbekanntmachung bzw. auf der vom Auftraggeber eingesetzten Vergabeplattform. Fragen von Unternehmen innerhalb des Teilnahmewettbewerbs sind bis zu dem Datum gemäß Angaben auf der Vergabeplattform zu stellen, damit der Auftraggeber die Fragen noch rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV beantworten kann. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens fordert der Auftraggeber die über den Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen unter Fristsetzung zur Abgabe eines Erstangebotes auf (Angebotsphase). Der Auftraggeber beabsichtigt nach derzeitiger Planung, an dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Tag die Aufforderungen zur Abgabe von Erstangeboten an die ausgewählten Bieter zu versenden. Der Auftraggeber behält sich vor, diesen Zeitpunkt bei Bedarf zu verschieben. Bewerber müssen grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist damit rechnen, zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert zu werden, ggf. auch vor oder nach dem der Auftragsbekanntmachung genannten Tag. Im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten wird der Auftraggeber den Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) bekanntgeben. Die Länge der Frist richtet sich dabei nach § 17 Abs. 6 bis 9 VgV. Fragen von Unternehmen innerhalb der Angebotsphase werden bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum zu stellen sein, damit der Auftraggeber die Fragen noch rechtzeitig im Sinne von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV beantworten kann. Während der anschließenden Verhandlungsphase“
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 7.034 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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