AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.06.2026 04:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a64cbfc6-bf03-4db1-bf8e-535c776e47f6/

Mittelspannungskabeltrasse für UW-Netzanbindung - UW-Neubau Los 4

Notice-ID: a64cbfc6-bf03-4db1-bf8e-535c776e47f6 · Procedure-ID: f0f08f7e-28df-4172-b941-93125867a767

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Oranienburg GmbH, Oranienburg
Veröffentlicht
06.02.2026
Frist (Submission)
13.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45231400 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.600.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Stadtwerke Oranienburg GmbH planen den Bau eines neuen Umspannwerks zur Sicherstellung der lokalen Energieversorgung. Dafür sollen neue Tiefbautrassen entstehen, über die Mittelspannungskabel in das bestehende Stadtnetz eingebunden werden. Die Anfrage umfasst sämtliche Tiefbauarbeiten, die Lieferung und Verlegung von Leerrohr- und Kabelsystemen sowie die vollständige Oberflächenwiederherstellung. Zusätzlich beinhaltet das Projekt Engineering-, Montage-, Inbetriebnahme- und Dokumentationsleistungen, teils mit tiefen Kabelverlegungen. Die Leistungen werden hier als Los 4 ausgeschrieben.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).