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Wartung von Feuerlöschern und Hydranten (Überflur- und Unterflurhydranten), Direktion Magdeburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 513-24
Einrichtung des Öffentlichen Rechts · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Abschluss eines Vertrages zur Wartung von Feuerlöschern und Hydranten (Überflur- und Unterflurhydranten) Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher und Hydranten hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen zu erfolgen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung zur Wartung von Feuerlöschern und Hydranten (Überflur- und Unterflurhydranten) für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Magdeburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 24.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 71 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BBF FacilityZuschlagswert 328.426 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 142 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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