AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 11:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a64e11be-e375-4d07-9d75-138d5a32c0ec/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: a64e11be-e375-4d07-9d75-138d5a32c0ec · Procedure-ID: 9fd957c4-ecc1-4a09-8dd7-59f7920899e6

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen, Tübingen
Veröffentlicht
07.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
82.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Wilhelm-Keil-Str. 46, 72072 Tübingen, Tübingen, Erweiterung EA, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI. Es handelt sich um Planungsleistungen zu küchentechnischen Anlagen als Aufwärmküche sowie Einrichtungen zur Speise- und Getränkeaufbereitung, -ausgabe und -lagerung einschließlich zugehöriger Kälteanlagen (Anlage 15.2 HOAI, Anlagengruppe 7.1 Nutzungsspezifische Anlagen). Der Kantinenbetrieb soll eine Leistungsfähigkeit von maximal 625 Essen/ Tag (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) für die Geflüchteten sowie die Mitarbeiter der Erstaufnahme mit 500 Sitzplätzen ermöglichen. Für die Kantine ist hier die NUF 1-6 mit 567,5m² vorgesehen. Geschätzte Bauwerkskosten: 40,41 Mio Euro brutto. Küchentechnische Anlagen: 450.000 € brutto.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.07.2025
Ende
31.05.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).