AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibung.halle.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f8f25f805-264f90d6d2b5f3a) · Abgerufen am 04.08.2026 16:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a64e5649-e098-4e36-a7df-4a6ba6a12c82/

Schulobjekt Rainstraße 19 - Außenstelle für das Giebichenstein-Gymnasium Thomas Müntzer - Baustrom

Notice-ID: a64e5649-e098-4e36-a7df-4a6ba6a12c82 · Procedure-ID: 804efd60-2b23-4339-af6e-04d8a72c2963

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Team Vergabe Bauleistungen/Bauplanungen, Halle (Saale)
Veröffentlicht
24.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45300000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- 1 x Hauptübergabekasten Baustrom mit Zähleinheit und Hauptabsicherung - 2 x Hauptverteilerkästen im Außenbereich - 1 x Kranverteilerkasten im Außenbereich - 5 x Baustrom- Unterverteiler - ca. 1500m Gummischlauchleitung 5x1,5-5x70 mm² - 2 Tiefenerder - 20m Bodenkanal überfahrbar - 50 FR-Wannenleuchten - 2 Mastleuchten - 30m Leuchtband für Treppenhausbeleuchtung

Vertragslaufzeit

Beginn
18.09.2026
Ende
31.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
23 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).