Softwarelizenzen IBM Cognos & Planing
KI Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Softwarelizenzen für IBM Cognos & Planning.
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Leistungsgegenstand ist der Druck der Arbeitgebermedien (inklusive Druckabnahme, Zwischenlagerung, Qualitätssicherung und Termintreue bis zum Endprodukt), deren Weiterverarbeitung (inklusive Beanschriftung/Adressierung) und die Vorbereitung des Versands inklusive der Übergabe aller erforderlichen Varianten an den Auftragnehmer "Versand".
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Die Anforderung in Bezug auf den Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 oder EMAS oder einer gleichwertigen Zertifizierung wird gestrichen. In diesem Zusammenhang werden die Leistungsbeschreibung sowie das Angebotsblatt entsprechend angepasst und die Angebotsfrist verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist der Druck, die Weiterverarbeitung und die Versandvorbereitung von Arbeitgebermedien mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 3,63 Mio. EUR.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Bieter erklärt, dass er für die Ausführung des Auftrages mindestens über - zwei Rollenoffsetdruckmaschinen, die nicht älter als 20 Jahre sind und - zwei Bogenoffsetdruckmaschinen, die nicht älter als 10 Jahre sind verfügt und diese im Zuschlagsfall für die Ausführung des Auftrages einsetzt. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen ge-meinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mit-glied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte der letzten drei Jahre (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) nachzuweisen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar und abgeschlossen sind. Die Referenzprojekte müssen jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: - produziert im Rollenoffsetdruck - einen Umfang von mindestens 24 Seiten pro Exemplar - in mindestens fünf Versionen (= Wechselseiten in Umschlag und/oder Innenteil) - eine Gesamtauflage i.H.v. mindestens 500.000 Exemplaren je Ausgabe - beinhaltet die Weiterverarbeitung (Beanschriftung/Adresseindruck inkl. Nennung des Verfahrens zur Adressaufbringung und Sortierung für Versand) Beleg der Referenzen durch Muster: - Referenzprodukte sind in zweifacher Ausfertigung zu bemustern und müssen innerhalb der Angebotsfrist bei der Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes eingehen (s. dazu Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen) - Die Muster müssen den Kriterien des Prozessstandard Offsetdruck (PSO) entsprechen. - Die Muster müssen im Rollenoffsetdruck produziert worden sein Werden keine Muster fristgerecht eingereicht, wird das Referenzprojekt nicht berücksichtigt. Sofern ein Referenzprojekt die Mindestanforderungen ganz oder teilweise nicht erfüllen kann, wird diese Referenz nicht berücksichtigt. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen ge-meinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
Im Rahmen der Leistungserbringung ist für die Durchführung der Leistung ein Kernteam von Mitarbeitenden einzusetzen, dessen einzelne Mitarbeitende nur mit Zustimmung der Auftraggeberinnen ausgewechselt werden dürfen. Mindestens die folgenden Positionen (Kernteam) müssen für die Leistungserbringung personell besetzt und mit Angebotsabgabe verbindlich namentlich benannt sein. Jede Person darf nur eine Rolle ausfüllen: - Projektleitung (zentrale Ansprechperson der Auftraggeberinnen - mindestens fünf Berufsjahre in der Druckindustrie, davon mindestens zwei Jahre Führungserfahrung; Sprachniveau mind. C1) - Erste Stellvertretung der Projektleitung (mindestens fünf Berufsjahre in der Druckindustrie; Sprachniveau mind. C1) - Zweite Stellvertretung der Projektleitung (mindestens fünf Berufsjahre in der Druckindustrie; Sprachniveau mind. C1) Sofern die Mindestanforderungen an das Kernteam ganz oder teilweise nicht erfüllt werden ist das Angebot auszuschließen. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter weist folgende aktuelle Zertifizierungen nach: (1) Blauer Engel-Zertifizierung (DE-UZ 195) oder gleichwertig (2) PSO-Zertifizierung nach ISO 12647 oder gleichwertig (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mit-glied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 49 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Softwarelizenzen für IBM Cognos & Planning.
KI Das Deutsche Museum schreibt Rahmenverträge für diverse Druckleistungen aus, aufgeteilt in sieben Lose.
KI Die Heinrich Böll Stiftung e.V.
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