AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 02:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a66ea29c-b697-4c0f-a861-f1fdf18ec4ed/

Vergabeverfahren ‚Erftbahn‘ (RB 38)

Notice-ID: a66ea29c-b697-4c0f-a861-f1fdf18ec4ed · Procedure-ID: 42c8d358-bf62-4b4a-9946-22d135321de6

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband go.Rheinland, Köln
Veröffentlicht
29.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
60210000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe sind Verkehrsdienstleistungen im SPNV im Zuständigkeitsbereich des SPNV-Aufgabenträgers auf der Basis eines Bruttoverkehrsvertrages für die ‚Erftbahn‘ (RB 38) ab dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2025, voraussichtlich am 14.12.2025. Der Verkehrsvertrag hat eine Kernlaufzeit von 8 Jahren, beginnend vom 14.12.2025 bis zum 10.12.2033. Zudem besteht die Möglichkeit den Verkehrsvertrag zweimal um je ein Jahr zu verlängern, wodurch auch ein Vertragsende zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2034 (vsl. am 09.12.2034) oder 2035 (vsl. am 08.12.2035) möglich ist. Die ‚Erftbahn‘ (RB 38) hat folgenden Streckenverlauf: Köln Messe/Deutz – Köln Hbf – Horrem – Bedburg (Erft). Das Leistungsvolumen beträgt ca. 0,6 Mio. Zkm pro Normjahr.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.12.2025
Ende
10.12.2033

Vergabe-Status

Auftragnehmer
DB Regio AG
Vertragsabschluss
13.11.2025
Zuschlagsentscheidung
13.11.2025

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).