AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/a6734fec-ee5b-4627-8091-36fb6931b9d1) · Abgerufen am 09.09.2026 14:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a6734fec-ee5b-4627-8091-36fb6931b9d1/

Areal A - Projektmanagementleistungen mit BIM

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung, Stuttgart
Veröffentlicht
04.09.2026
Frist (Submission)
02.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Projektmanagementleistungen (Projektleitung und -steuerung mit BIM und BIM-Management) für das Vorhaben „Areal A". Das Projekt Areal A umfasst den Neubau eines Laborgebäudes, einer Pforte und eines Parkhauses. Im Laborgebäude sollen das chemische/verfahrenstechnische sowie das mikrobiologische Labor untergebracht werden. Bestandteil des Gebäudes sind außerdem Lager- und Büroflächen. Die Pforte soll als zentraler Zutrittspunkt zum Werksgelände auf dem Sipplingen Berg dienen. Um den Stellplatzbedarf für Mitarbeitende und Besuchende decken zu können soll hier in zentraler Lage ein Parkhaus errichtet werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.01.2027
Ende
30.09.2032

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).