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24 E 70356 - LGLN Holzminden - Unterhaltsreinigung
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen · Clausthal-Zellerfeld
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben24E70356 - LGLN Holzminden - Unterhaltsreinigung🏆 Prior & Peußner · Osnabrück
- Prior & Peußner · Osnabrück
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Prior & Peußner. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN LGLN Holzminden Los 1 Unterhaltsreinigung: ca. 1.234,66 m²
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wirtschaftlichkeit 100 %Kosten
Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4.Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. (§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tage-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Prior & PeußnerZuschlagswert 115.434 €1 Veröffentlichung
- 13.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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