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Neubau Bildungshaus Norderstedt - Betreiber Gastronomie
Stadt Norderstedt · Norderstedt · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Betreiber Gastronomie
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein Betreiber für die Gastronomie im Bildungshaus Norderstedt.
- Der Auftrag umfasst den Betrieb der Gastronomie.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Rahmen eines nichtoffenen Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.
- Erfahrung im Gastronomiebetrieb und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sind voraussichtlich zentrale Eignungsanforderungen.
Gesucht wird ein Betreiber für die Gastronomie im Neubau des Bildungshauses Norderstedt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pacht 30 %Kosten
Das wertbare Angebot mit der höchsten jährlichen Festpacht gemäß (eigener) Kostenaufstellung erhält die max. Punktzahl. Die Punktzahl der übrigen Angebote für dieses Kriterium werden gemäß der nebenstehend beschriebenen Formel ermittelt.
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Betriebskonzept 20 %Qualität
- Darstellung Preiskonzept; Umgang mit wechselnder Nachfrage (keine garantierte Umsatzstabilität) - Darstellung Umgang mit verschiedenen Kundenstrukturen (soziale Herkünfte, verschiedene Gesellschaftsstrukturen) - Konzept zur Sicherstellung der Öffnungszeiten und der Versorgung aller Zielgruppen. - Konzept zur Reduzierung von Abfall (z. B. Mehrwegverpackungen, Vermeidung von Einwegplastik) (im Einkauf und Betrieb) - Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten in Anlehnung an die Anforderungen gem. Punkt 1.2.2 der Teilnehmerinformation
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Qualität des gastronomischen Angebots - Speiseplan 20 %Qualität
Exemplarischer Speiseplan: Vorlage eines beispielhaften Speiseplans für vier Wochen, der folgende Anforderungen erfüllt: - Frühstück: Auswahl an belegten Brötchen, Müsli, Obst, Heißgetränken. - Mittagessen: zwei Hauptgerichte pro Tag (davon ein vegetarisches oder veganes Gericht). - Snacks: Angebot an kleinen Speisen wie Sandwiches, Salaten, Gebäck. - Getränke: Auswahl an alkoholfreien Getränken (z. B. Wasser, Säfte, Softdrinks). - Berücksichtigung von regionalen* und saisonalen Produkten. - Angebot an gesunden und nachhaltigen Speisen (z. B. Bio-Produkte, Fair-Trade-Kaffee). - Aufzeigen von potenziellen Rabattaktionen etc.. * regionale, saisonal Produkte = deutschlandweit; Produkte, die aus dem näheren Umkreis der Stadt Norderstedt (bis 50km Radius) bezogen werden, werden besser bewertet). Der Speiseplan wird in seiner finalen Form Vertragsbestandteil. Weitere Speisepläne im Rahmen der Ausführung müssen in angebotener Qualität und Auswahl vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit kann von der Auftraggeberin oder Dritten überprüft werden.
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Organisation im laufenden Betrieb 15 %Qualität
- Nachweisbare Kompetenz in der Planung und Durchführung von Arbeitsprozessen, Personalmanagement und Logistik, Hygienekonzept - Darstellung Unterschied Abendbetrieb / Catering gegen Normal-/Tagesbetrieb mit wechselnder Kundschaft - Vorschläge für innovative gastronomische Konzepte (z. B. Themenwochen, besondere Aktionen). - Ideen zur Ansprache der verschiedenen Zielgruppen (z. B. spezielle Angebote für Schüler/Studenten, Business-Lunches für die Geschäftsführung).
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Konzept Bewirtung von Veranstaltungen 15 %Qualität
Vorlage eines Catering-Konzepts für Veranstaltungen im Bildungshaus, das folgende Aspekte berücksichtigt: - Flexibilität bei der Menügestaltung (z. B. Buffets, Fingerfood, gesetzte Menüs). - Berücksichtigung von Sonderwünschen (z. B. vegetarisch, vegan, allergenfrei). - Getränke- und Serviceangebote (z. B. Bedienung, Selbstbedienung). - Bewirtschaftung von Veranstaltungen unterschiedlicher Größe (von kleinen Meetings bis hin zu großen Konferenzen). - attraktive Preisgestaltung bei VHS-Veranstaltungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens: • 3.000.000,00 Euro für Personenschäden sowie • 5.000.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall, jeweils dreifach je Versicherungsjahr abgeschlossen wird. Außerdem muss die Betriebshaftpflichtversicherung Schäden an dem mitvermieteten Inventar einschließen. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausbildung und Schulungen Folgende Zusatzqualifikationen, die in den letzten 10 Jahren erworben wurden, können nachgewiesen werden: - IHK-Fortbildungen in der Gastronomie oder Hotellerie - HACCP-Zertifikate - Seminare in Unternehmensführung - abgeschlossene Ausbildung in der Gastronomie oder Hotellerie (z.B. als Koch, Restaurantfachmann, etc.) (Erfüllung von drei oder mehr Zusatzqualifikationen = 6 Punkte, Erfüllung von zwei Zusatzqualifikation = 3 Punkte, keine Erfüllung von Zusatzqualifikationen = 0 Punkte)
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Eigenerkärung zur finanziellen Stabiltiät und Investitionsbereitschaft für Kleininventar (mind. 25.000 €) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ausreichend Bonität vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bonität zum Zeitpunkt der Bekanntmachung z.B. durch eine Bankauskunft, Bilanzen oder Bilanzauszüge, Geschäftsberichte etc. über Umsätze beim Bewerber einzufordern. Bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern einzeln und als Summe anzugeben. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestanforderung: Mindestens eine vergleichbare Referenz in der Gastronomie. Die Referenz ist dann vergleichbar, wenn die folgenden Kriterien auf sie zutreffen: - Es muss sich um den eigenständigen Betrieb einer gastronomischen Einrichtung handeln. Dazu zählt auch der eigenständige Betrieb eines Bistros und/oder Cafés in einer leitenden Funktion. - Der Bewirtschaftungszeitraum muss mindestens zwei Jahre betragen haben (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung). - Der Bewirtschaftungszeitraum muss innerhalb der letzten 10 Jahre liegen (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung). - Die durchschnittliche bewirtschaftete Personenanzahl umfasst mind. 40 Personen Systemgastronomie ist ausdrücklich nicht vergleichbar. Referenz Gastronomiebetrieb Für die Auswahlreferenzen bleiben Referenzen unberücksichtigt, bei denen die nachstehenden Mindestanforderungen nicht erfüllt sind: - Es muss sich um den eigenständigen Betrieb einer gastronomischen Einrichtung handeln. Dazu zählt auch der eigenständige Betrieb eines Bistros und/oder Cafés. Die Mitarbeit in der Funktion eines Angestellten ist nicht ausreichend. - Der Bewirtschaftungszeitraum muss mindestens zwei Jahre betragen haben (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung). - Der Bewirtschaftungszeitraum muss innerhalb der letzten 10 Jahre liegen (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung). Folgende Eignungskriterien (Auswahlkriterien) werden ausschließlich bewertet, wenn diese Anforderungen erfüllt sind: - Berufserfahrung in leitender Funktion (für die eingereichte Referenz) (≥ 7 Jahre = 6 Punkte, ≥ 5 Jahre = 3 Punkte, ≥ 2 Jahre = 0 Punkte) - Qualität Gastro (Café/Restaurant = 6 Punkte, Kantine/Imbiss = 3 Punkte, Sternerestaurant = 0 Punkte) - Größe Räumlichkeiten (≥ 150 m² = 6 Punkte, ≥ 90 m² = 3 Punkte, ≥ 60 m² = 0 Punkte) - Dauer Bewirtschaftungszeitraum innerhalb der letzten 10 Jahre (≥ 8 Jahre (und ggf. andauernd) = 6 Punkte, ≥ 5 Jahre = 3 Punkte, ≥ 2 Jahre = 0 Punkte) Referenz Veranstaltungsbewirtung Für die Auswahlreferenzen bleiben Referenzen unberücksichtig, bei denen die nachstehenden Mindestanforderungen nicht erfüllt sind: - Es muss sich um die eigenständige Bewirtung / Catering von Veranstaltungen handeln. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass die Veranstaltung in den örtlichen Räumlichkeiten beim Betreiber stattgefunden hat. - Der Bewirtschaftungszeitpunkt muss innerhalb der letzten 10 Jahre liegen (Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung). - Die bewirtschaftete Personenanzahl umfasst im Durchschnitt mind. 40 Personen Folgende Eignungskriterien (Auswahlkriterien) werden ausschließlich bewertet, wenn diese Anforderungen erfüllt sind: - durschnittliche Anzahl von Veranstaltungen pro Jahr innerhalb der letzten 10 Jahre (≥ 120 Veranstaltungen = 6 Punkte, ≥ 50 Veranstaltungen = 3 Punkte, > 20 Veranstaltungen = 0 Punkte) - Erfahrung Pausenbetrieb - Pausenbewirtung im Seminarbetrieb (Tagungen, Konferenzen, etc.) - Pausenbewirtung im Kulturbetrieb (Theater, etc.) (Erfüllung von zwei aufgeführten Spiegelstrichen = 6 Punkte, Erfüllung von einem aufgeführten Spiegelstrich = 3 Punkte, keine Erfahrung mit Pausenbetrieb = 0 Punkte)
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Vorlage von aktuellen (Unbedenklichkeits-)Bescheinigungen der zuständigen Berufsgenossenschaft/Unfallkasse und der Krankenkassen für mindestens 50 % der Beschäftigten. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss. Es handelt sich um eine Mindestanforderung. Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 09.06.2026 07.05.2026: Korrektur CPV-Code
- Frist 09.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 119 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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