AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a6b774d5-3ec0-4a90-ae59-7d87f5b09ccf/

Serviceleistungen für die IT-Fachanwendung "WSD-SQL-Server-Datenbank"

Notice-ID: a6b774d5-3ec0-4a90-ae59-7d87f5b09ccf · Procedure-ID: b48c2a46-1ec5-4165-94e0-556a8ca61c18

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin
Veröffentlicht
22.04.2025
Frist (Submission)
17.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
900.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK oder Auftraggeber [AG]) beabsichtigt einen EVB-IT-Servicevertrag über Serviceleistungen für die IT-Fachanwendung "WSD-SQL-Server-Datenbank" abzuschließen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Aufgaben, die sich auf Serviceleistungen zur Funktionsfähigkeit und Aktualisierung der Fachanwendung „WSD-SQL-Server-Datenbank“ beziehen. Ergänzend sind Weiterentwicklungen bzw. Anpassungen des Systems an neue und technische Gegebenheiten zu übernehmen und anschließende Nutzerschulungen für den AG durchzuführen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2025
Ende
30.11.2030
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).