AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E73971143) · Abgerufen am 04.10.2026 17:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a6e8ee36-5384-4a64-83bc-1b0c6bd3255c/

Transport und Verwertung von Abfällen (Restabfall inkl. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und Restsperrabfall)

Notice-ID: a6e8ee36-5384-4a64-83bc-1b0c6bd3255c · Procedure-ID: ab1e61d1-0ba2-4ed8-b907-3f4644bcf781

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Baden-Baden, Baden-Baden
Veröffentlicht
17.08.2024
Frist (Submission)
18.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zu Abholung, Transport und Verwertung der folgenden Abfallarten: - Restabfall inkl. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Siedlungsabfall) und Restsperrabfall Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, Gesamtmenge ca. 11.000 Mg pro Jahr, davon - Restabfall (Siedlungsabfall) und hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle: ca. 70 % (7.700 Mg) pro Jahr sowie Reste aus der Sortierung von Sperrmüll: ca. 30 % (3.300 Mg) pro Jahr

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).