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Evaluation und Auswertung der Erprobung digitaler Verhandlungen der Pflegevergütung nach § 125c SGB XI
GKV-Spitzenverband · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
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Gegenstand der Ausschreibung ist die unabhängige wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Auswertung der Erprobung digitaler Verfahren im Rahmen der Verhandlungen der Pflegevergütung nach § 125c SGB XI. Es sind alle relevanten Verhandlungsparteien einzubeziehen und die Heterogenität der Verfahren zu berücksichtigen. Die Erprobung erfolgt auf Basis verfügbarer technischer und digitaler Verfahren und Strukturen. Es muss eine möglichst breite Varianz der bestehenden digital gestützten Verhandlungspraktiken abgebildet werden. Zudem sind prozessuale Unterschiede systematisch zu beschreiben sowie die Dauer und der Ablauf von Verhandlungen vergleichend zu analysieren. Darüber hinaus werden Best Practice-Ansätze und strukturelle Erfolgsfaktoren für effiziente Verfahren identifiziert. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die wissenschaftliche Evaluation digitaler Verhandlungsprozesse der Pflegevergütung.
- Es sind alle relevanten Verhandlungsparteien einzubeziehen und die Heterogenität der Verfahren zu berücksichtigen.
- Die Analyse umfasst prozessuale Unterschiede, Dauer und Ablauf von Verhandlungen sowie die Identifizierung von Erfolgsfaktoren.
- Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesucht wird eine wissenschaftliche Begleitung, Evaluation und Auswertung der Erprobung digitaler Verhandlungen der Pflegevergütung nach § 125c SGB XI.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzept 50 %Qualität
Konzept Studiendesign mit Teilkonzepten
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Pauschalgesamtpreis 30 %Preis
kalkulatorischer Gesamtpreis gemäß Preisblatt
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Vorstellung des vorgesehenen Personals 20 %Qualität
Der Bieter stellt das vorgesehene Personal vor und weist dessen Qualifikation unter Beifügung des ausgefüllten Formblattes M und einer Kurzvita nach.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis einer aktuellen Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, oder alternativer Nachweis.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Projektskizze
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamt- und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber reicht geeignete überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Mindestanforderung: Es müssen mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen, nicht gewerblichen Projekten im Bereich der Digitalisierung von Verwaltung sowie nachgewiesene Erfahrungen in der Verwaltungs- und Prozessbeschreibung belegen. Die Referenzprojekte wurden unter Anwendung typischer wissenschaftlicher Methoden, wie Mixed-Methods-Ansätzen, Akteurs-Analysen, Prozessanalysen oder vergleichender Fallstudien durchgeführt. Es bestehen weiterhin Erfahrungen in der Koordination von Praxisprojekten und im Akzeptanzmanagement. Die als Referenzen benannten Projekte müssen aufgrund ihrer thematischen Ausrichtung und ihrer Komplexität belegen, dass der Bewerber fachlich und organisatorisch zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen in der Lage ist. Die Referenzprojekte müssen auf die deutsche Verwaltungspraxis, idealerweise auf einen Zweig des Gesundheits- oder Sozialsystems ausgerichtet gewesen sein. Mindestens eines dieser Referenzprojekte muss im Schwerpunkt die Evaluation von Verwaltungsprozessen sowie daraus ableitend Bewertungen und Empfehlungen belegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitenden, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, tätig waren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 0 €1 Veröffentlichung
- Frist 31.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 844 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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