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Güllehochbehälter im Projekt ZISSAU, 2. Baufenster
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Beschreibung
Das mit Bundesmitteln geförderte Projekt ZUKUNFTSFÄHIGE UND INNOVATIVE STALLBAUKONZEPTE FÜR SAUEN UND AUFZUCHTFERKEL ("ZISSAU") soll dem Titel entsprechende Stallbaukonzepte im Rahmen von Neubau- und Umbaumaßnahmen zeigen. Ergänzender Teil dieses Gesamtprojektes ist die Errichtung eines Güllehochbehälters. Dieser ist Gegenstand der Ausschreibung zu dieser Bekanntmachung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Errichtung eines Güllehochbehälters im Rahmen des Bundesförderprojekts ZISSAU in Bad Sassendorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Eintragung in ein relevantes Berufsregister - Gefordert wird zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Wohnsitzes. Für präqualifizierte Unternehmen gilt: Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mittels FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung eine Erklärung ab, dass Sie im Berufs- oder Handelsregister oder einer Handwerksrolle eingetragen sind. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A sind die Erklärungen durch entsprechende Nachweise (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) zu bestätigen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Für Bieter aus Mitgliedsstaaten der EU ergeben sich die einschlägigen Berufs- oder Handelsregister aus Anhang XI der RL 2014/24/EU.
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Eignungsanforderung
Eintragung in ein relevantes Berufsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Wohnsitzes
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Eignungsanforderung
Eintragung in das Handelsregister - Gefordert wird zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Wohnsitzes. Für präqualifizierte Unternehmen gilt: Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mittels FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung eine Erklärung ab, dass Sie im Berufs- oder Handelsregister oder einer Handwerksrolle eingetragen sind. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A sind die Erklärungen durch entsprechende Nachweise (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer) zu bestätigen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Für Bieter aus Mitgliedsstaaten der EU ergeben sich die einschlägigen Berufs- oder Handelsregister aus Anhang XI der RL 2014/24/EU.
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Eignungsanforderung
Eintragung in das Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Wohnsitzes
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Gefordert wird ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Für präqualifizierte Unternehmen gilt: Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mittels FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung eine Erklärung ab, dass Sie die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A sind die Erklärungen durch entsprechende Nachweise zu bestätigen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist und - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Gefordert wird eine Auskunft, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Für alle Unternehmen gilt: Unternehmen geben mittels FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung eine Erklärung ab, die oben genanntem Wortlaut entspricht. Sollte oben genannter Wortlaut nicht zutreffen und ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden sein, gibt das Unternehmen stattdessen mittels FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung eine Erklärung ab, dass es auf Verlangen den Insolvenzplan vorlegen wird. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A ist der Insolvenzplan dem Auftraggeber vorzulegen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft - Gefordert wird ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Für präqualifizierte Unternehmen gilt: Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mittels FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung eine Erklärung ab, dass Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A ist die Erklärung durch das Vorlegen einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bieter aus Mitgliedsstaaten der EU legen stattdessen entsprechende Nachweise zur gesetzlichen Unfallversicherung vor.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für Sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärungen und Nachweise zu den in der Auftragsbekanntmachung aufgezählten Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärungen und Nachweise zu den in der nachfolgenden Beschreibung aufgezählten Ausschlussgründen - Gefordert wird die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Für alle Unternehmen gilt: Unternehmen geben mittels FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung eine Erklärung ab, dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen und es in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ferner geben Unternehmen mittels FB 124 eine Erklärung ab, ob für ihr Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A und/oder § 124 Abs. 2 GWB vorliegt. Sollte ein Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A für das Unternehmen vorliegen, gibt das Unternehmen mittels FB 124 eine Erklärung ab, ob es Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A sind Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung vorzulegen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
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Eignungsanforderung
Erklärung über Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Gefordert wird eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Gefordert wird jeweils ein Mindestjahresumsatz von 400.000,- EUR netto für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für präqualifizierte Unternehmen gilt: Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mittels FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder es sind entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
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Eignungsanforderung
Erklärung über Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Drei Referenzen über vergleichbare abgeschlossene Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren - Angaben zu drei Referenzen über die Ausführung von abgeschlossenen Bauleistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für präqualifizierte Unternehmen gilt: Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den vorstehend und nachfolgend definierten Mindestanforderungen entsprechen, sind dem Angebot zusätzlich maximal bis zu drei Referenznachweise beizufügen, die den Mindestanforderungen entsprechen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot mittels FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung eine formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben zu drei Referenzen über die Ausführung von abgeschlossenen Bauleistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, abzugeben: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts des auf mein/unser Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A sind für die per Eigenerklärung eingereichten Referenzen Bestätigungen des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung vorzulegen. Diese Bestätigungen müssen einen Ansprechperson beim Auftraggeber erkennen lassen und deren Kontaktdaten beinhalten. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Drei Referenzen über vergleichbare abgeschlossene Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte - Gefordert wird die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Für präqualifizierte Unternehmen gilt: Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mittels FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung eine Erklärung ab, dass Ihnen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gem. § 6b EU Abs. 2 VOB/A ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, anzugeben. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 06.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Kolender Technik1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 399 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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