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24D0024 - Zielunterbringung BAAINBw - 1.BA Gneisenau-Kaserne, Koblenz Planung Rückbau Gebäude Baulfeldfreimachung
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Amt für Bundesbau (ABB), vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) - Niederlassung Diez, vertreten durch die Niederlassungsle · Diez · Rheinland-Pfalz · Oberste Bundesbehörde
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Gesamtmaßnahme: Die Bundeswehrliegenschaft Gneisenau Kaserne befindet sich in 56076 Koblenz, in der Alte Heerstrasse 149 und soll zu einem Bürostandort für die Deckung des Bedarfs an Bürokapazität durch das Bundesamt für Ausrüstung, Infotechnik u. Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hergerichtet werden. Die sich auf dem Gelände befindenden 47 Gebäude (Baujahr zwischen 1937 u. 1988) der Liegenschaft sind für eine langfristige Büronutzung nicht geeignet und sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen der Liegenschaft sind erneuerungsbedürftig. Die geplante Neugestaltung der Liegenschaft wird in 4 Bauabschnitten, zeitlich nacheinander, durchgeführt, wobei die jeweiligen nicht betroffenen Bauabschnitte weiterhin in Betrieb bleiben müssen. 1. Bauabschnitt: Der erste Bauabschnitt liegt im Westen der Liegenschaft und soll den Infrastrukturbedarf der Abteilung I des BAAINBw decken. Dieser Bauabschnitt wird in zwei Teilbereiche getrennt. Teil A berücksichtigt den Rückbau der Bestandsgebäude. Teil B beinhaltet den Rückbau der Infrastruktur und die Neuerrichtung der Bürogebäude, des Kantinen- und Konferenzgebäudes, des ZVA (zentrales Versorgungsgebäude) und des Parkdecks, sowie den Außenlagen und die bedarfsgerechte Neuordnung der Ver- und Entsorgung in der Liegenschaft. Die Baufeldgröße des 1. Bauabschnitts (Teil A und Teil B) beträgt ca. 8 ha. Diese Fläche ist mit 15 verschiedene massiven Gebäuden bebaut, mit einer BGF von ca. 28.500 m2 und einem gesamten BRI von ca. 127.000 m3. Die ermittelten Baukosten nach DIN 276 (KG 200) sind ca. 4.600.000 EUR (netto) Zu vergebene Leistung: - Ausbau der kontaminierten Bausubstanz von der unbelasteten Bausubstanz - Entfernung der unterirdischen Bauwerke (unter Berücksichtigung der Kampfmittelräumung) - Rückbau der Gebäude mit Selektion der Substanzmasse nach: a. wiederverwendbar (sortenreine Trennung) b. Bauschutt u. Aushub ressourcenschonend wiederzuverwerten c. Entsorgung Folgende Gebäude sind in den Planungsleistungen enthalten: 3 unterkelle
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Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📋 Eignungskriterien
Ursprüngliche Fassung: Eignungskriterium (Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung 697787-2024 vom 15/11/2024 ABl. S - 223/2024) "Befähigung zur Berufsausübung / Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt - Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung/ihr Angebot, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 LBauO RLP."
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📋 Eignungskriterien
Ursprüngliche Fassung: Eignungskriterium (Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung 697787-2024 vom 15/11/2024 ABl. S - 223/2024) "Befähigung zur Berufsausübung / Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt - Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung/ihr Angebot, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 LBauO RLP.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird ein Planer für den Rückbau von 15 Bauwerken und deren technischen Anlagen inklusive schadstoffhaltiger Materialien in der Gneisenau-Kaserne Koblenz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 100 %Preis
Das Honorar wird rechnerisch bewertet
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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4 Veröffentlichungen
- Frist 17.12.2024 Ursprüngliche Fassung: Eignungskriterium (Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung 697787-2024 vom 15/11/2024 ABl. S - 223/2024) "Befähigung zur Berufsausübung / Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt - Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung/ihr Angebot, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 LBauO RLP. aktuell
- Frist 17.12.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 16.12.2024 Ursprüngliche Fassung: Eignungskriterium (Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung 697787-2024 vom 15/11/2024 ABl. S - 223/2024) "Befähigung zur Berufsausübung / Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt - Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Juristische Personen oder Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung/ihr Angebot, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 LBauO RLP."
- Frist 16.12.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 105 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GASTRING INGENIEUREZuschlagswert 645.000 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.442 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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