AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Realisierungswettbewerb Modellhaltestellen für die Stadt Dortmund am Beispiel der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund, Dortmund
- Veröffentlicht
- 10.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Dortmund plant an der Rheinischen Straße den Neubau der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße. Die beiden oberirdischen Haltestellen sollen einschließlich ihrer Zugangsanlagen barrierefrei ausgebaut werden. Für diese Maßnahmen lobt das Tiefbauamt der Stadt Dortmund einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach VgV und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus. Aufgabe ist die gestalterische Ausbauplanung der Haltestellen inklusive der erforderlichen Überdachungen, Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente. Mit dem Wettbewerb ist auch das Ziel verbunden, einen barrierefreien Modellhaltestellentypus zu entwerfen, der zukünftig an allen neu zu bauenden oberirdischen Haltestellen im gesamten Dortmunder Stadtgebiet umgesetzt werden soll - sei es für Haltestellen in Seiten- als auch in Mittellage. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachrichtung Architektur abdecken. Drei Büros wurden von der Ausloberin zur Teilnahme eingeladen. 12 weitere werden in diesem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ermittelt. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerberinnen/Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 Abs. 6 VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln. Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin über das Bietertool des Vergabemarktplatzes einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen. Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als vom*von der Bewerber*in unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen lediglich von Nachunternehmungen und Partnerbüros in einer Bewerbergemeinschaft ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen. Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen. Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen. Ein auf der Download-Plattform des Vergabemarktplatzes eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen. Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen usw.) wird den Bewerberinnen/Bewerbern/Bietenden dringend empfohlen, sich unter Angabe ihrer/seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden. Nicht angemeldete / freigeschaltete Bietende müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen. Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerberinnen/Bewerber/Bietende gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen. Einlieferung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im Bietertool des Vergabemarktplatzes eingereicht werden. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden. Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV. Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.