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Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen mit Bussen auf den VGI-Linien 10 und 11 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm · Hettenshausen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen auf den Linien 10 und 11 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm🏆 Regionalbus Augsburg GmbH · Augsburg
- Regionalbus Augsburg GmbH · Augsburg Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Gegenstand der erfolgten Vergabe ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen auf der VGI-Linie 10 (Pfaffenhofen - Rohrbach – Wolnzach) mit einer Laufzeit vom 01.11.2023 bis 31.07.2026 und der VGI-Linie 11 (Pfaffenhofen – Hettenshausen – Ilmmünster - Reichertshausen – Jetzendorf - Petershausen) mit einer Laufzeit vom 01.11.2023 bis 31.12.2026. Die Leistungserbringung gliedert sich in zwei Zeiträume: "Fahrplanperiode 1" vom 01.11.2023 bis 31.07.2026 und "Fahrplanperiode 2" vom 01.08.2026 bis 31.12.2026. Der Leistungsumfang beträgt für die erste Fahrplanperiode ca. 547.000 Wagen-km pro Jahr und während der zweiten Fahrplanperiode ca. 282.000 Wagen-km pro Jahr. Die Betriebsaufnahme ist am 01.11.2023 erfolgt. Die Laufzeit des Auftrags endet am 31.12.2026.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren weist die Vergabestelle auf § 135 Abs. 2 hin. § 135 Abs. 2 GWB lautet: (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Regionalbus Augsburg GmbHZuschlagswert 5.205.228 €1 Veröffentlichung
- 25.01.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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