AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121011482) · Abgerufen am 27.10.2026 22:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a71f8f73-841a-49d2-ab14-ec9357ca6910/

Besetzung der Geschäftsstelle des NERZ e.V., lfd.-Nr. 040

Notice-ID: a71f8f73-841a-49d2-ab14-ec9357ca6910 · Procedure-ID: c20352bc-3718-4893-9aba-4d1725a01b08

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Stammdaten

Auftraggeber
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, Kiel
Veröffentlicht
14.01.2025
Frist (Submission)
03.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75130000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Geschäftsstelle als Bindeglied zwischen den Mitgliedern des NERZ e.V. als zentraler Ansprechpartner für alle von außen an den NERZ e.V. gerichteten Anfragen und zur Erledigung nachfolgend beschriebener Aufgaben benötigt die Geschäftsstelle Kompetenzen im administrativen sowie im fachlich-technischen Bereich. Die Aufgabenbeschreibung gliedert sich in administrative Aufgaben, fachliche Aufgaben und Themen sowie Aufgaben im Zusammenhang mit Fachtagungen / Veranstaltungen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).