AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.mainpost.de/Veroeffentlichung/av273608-eu) · Abgerufen am 28.10.2026 01:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a729db5d-2efa-468f-8dd5-962391686ab0/

Sanierung und Erweiterung Gasthof „Zum Goldenen Kreuz“ in Röthlein, OT Heidenfeld ● Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen

Notice-ID: a729db5d-2efa-468f-8dd5-962391686ab0 · Procedure-ID: 62f72d20-a2aa-4c3a-bdf6-2d646dcfea88

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Röthlein , Röthlein
Veröffentlicht
13.02.2026
Frist (Submission)
17.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (UVgO)
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Gasthofes „Zum Goldenen Kreuz“ in Röthlein, OT Heidenfeld. ● Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) nach DIN 276 werden auf ca. 3,13 Mio. € brutto geschätzt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. (Städtebauförderung) ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 sowie der Maßnahmenbeschreibung entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
750 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).