AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a74cd76d-925a-4150-acff-333a657f4ae4/

Durchführung der täglichen Unterhaltsreinigung und einer jährlichen Grundreinigung in zwei Flüchtlingsunterkünften in 61169 Friedberg, im Zeitraum 10/2026 bis 09/2030, inkl. einer Verlängerungsoption

Notice-ID: a74cd76d-925a-4150-acff-333a657f4ae4 · Procedure-ID: fc009cff-f416-45e8-bf39-e23e3f8955bd

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Stammdaten

Auftraggeber
Wetteraukreis, Fachstelle 5.5.2, Gebäudereinigung, Friedberg
Veröffentlicht
05.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Durchführung der täglichen Unterhaltsreinigung, sowie der jährlichen Grundreinigung in zwei Flüchtlingsunterkünften in 61169 Friedberg.. Die tägliche Reinigung umfasst im Objekt 1 eine Fläche von 2.749,87 m²und die einmal jährlich durchzuführende Grundreinigung 233,07 m², im Objekt 2 beträgt die täglich zu reinigende Fläche 741,18 m², die Fläche für die einmal jährlich durchzuführende Grundreinigung 155,00 m². Für die Grundreinigung einzelner Bewohnerzimmer wird der Auftragnehmer separat beauftragt (fällt jeweils nach Auszug des Bewohners an).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
30.09.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
120 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).