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Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von drei Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage in Freiburg im Breisgau, August-Ganther-Straße 5-9, Freiburg (Vergabenummer VOEK 335-24)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
Angebot GOLDBECK Südwest GmbH Großunternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von drei Mehrfamilienwohnhäusern mit Tiefgarage.
- Das Vergabeverfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Der Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.
- Es sind umfangreiche Nachweise zur Eignung zu erbringen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (VOB/A EU) Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von drei Mehr-familienwohnhäusern mit Tiefgarage in Freiburg im Breisgau, August-Ganther-Straße 5-9, Freiburg
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit für alle
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
1. Wirtschaftlichkeit = 45 Prozent 1.1 Geschaffene Wohnfläche Summe der in der Projektstudie der Bieter ausgewiesenen Gesamt-Wohnfläche in m² gem. WoflV (Ansatz Balkone etc. zu 25%). --> 10 Punkte von max. 45 Punkten 1.2 Angebotspreis inkl. Wartungskosten Angebotspreis in Euro brutto, je m² vermietbare Fläche (= Wohnfläche der Wohnungen gem. WoFlV, Ansatz der Freisitze, Balkone, Loggien, Terrassen, etc. zu 25 %); Wartungskosten in Euro brutto, für die Wartung in den ersten 5 Jahren sowie Wartungskosten je m² vermietbare Fläche -->35 Punkte von max. 45 Punkte 2. Qualität der Projektstudie und des Angebots 2.1 Gestaltungsqualität Architektur/Stadtplanung Einfügung in die Umgebung Materialität und Fassade --> 15 Punkte von Max. 55 Punkten 2.2 Erschließungsqualität extern / intern, Freianlagenqualität Zuwegung zum Gebäude (extern) Vertikalerschließung, innere Verkehrsflächen, Anordnung der Wohnungen zur Erschließung (intern) Qualität der Freianlagenplanung inklusive Spielflächen --> 10 Punjkte von max. 55 Punkten 2.3 Grundrissqualität und Funktionalität Zeitgemäße Wohnungstypologie Flächeneffizienz in der Wohneinheit Raumzuordnung, Funktionalität, Möblierbarkeit Erreichen Vorgaben Wohnungsmix --> 15 Punkte vom max. 55 Punkten 2.4 Ökologie und Nachhaltigkeit Auswahl der Baustoffe (Herstellungsressourcen) und der Konstruktionen Nachhaltigkeit im Betrieb, bei der Wartung, Instandhaltung, Rückbau, Recycling -->10 Punkte von max. 55 Punkten 2.5 Technische Qualität in Bezug auf Lebensdauer der Konstruktion und Eignung für die vorgesehene Nutzung --> 5 Punkte von max. 55 Punkten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständig-keit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteil-ten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spä-testens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Un-klarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 566 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Angebot GOLDBECK Südwest GmbHZuschlagswert 8.665.000 €1 Veröffentlichung
- 04.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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