AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 15:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a76bf043-c347-4d33-ab01-32dfbd24f67a/

Pforten-, Bewachungs- und Kontrolldienste für Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Umwelt

Notice-ID: a76bf043-c347-4d33-ab01-32dfbd24f67a · Procedure-ID: 98ec1708-2ac1-4fce-82cc-dba47556907b

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
Veröffentlicht
26.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Dienstbetriebs werden für mehrere Dienststellen des Bayerischen Landesamts für Umwelt dauerhaft Pforten‑, Bewachungs- und Kontrolldienste benötigt. Die Leistungen umfassen insbesondere den Pfortendienst mit Besucher- und Lieferantenkontrolle, die Überwachung der Zugänge und Außenbereiche, planmäßige Kontroll- und Schließrunden sowie die Umsetzung objektspezifischer Sicherheitsvorgaben der Dienststellen. Ziel ist es, durch fachgerecht organisierte und zuverlässig ausgeführte Sicherheitsdienste einen geordneten Zutritts- und Sicherheitsbetrieb zu gewährleisten und den Schutz von Personen, Gebäuden und Anlagen sicherzustellen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
77 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).