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Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde - Baustelleneinrichtung
Stadt Oelde · Oelde · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Stadt Oelde plant den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Baustelleneinrichtung unterteilt in zwei Fachlose: Los 1: Baustelleneinrichtung: Bauwasser / Bauabwasser; Büro- und Sanitärcontainer; Baustraße; Bauzaun; Verkehrssicherung Los 2: Baustromanlagen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung der Stadt Oelde für die Baustelleneinrichtung im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Es wird der Preis zu 100 % gewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug etc.)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio Euro für Personen-, Sach- und sonstige Schäden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal 2. Beschreibung der Ausstattung, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung verfügt 3. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen 7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Los 1: Baustelleneinrichtung: Angabe von mindestens drei Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Eine Referenz ist dann als vergleichbar anzusehen, wenn die Nettoauftragssumme mindestens 60.000 EUR beträgt. Es sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen. Los 2: Baustrom und Baustromanlagen: Angabe von mindestens einer Referenz vergleichbarer Leistungen: Referenznachweise der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, mit den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) genannten Angaben - Mindestanforderung an die Referenz: Es muss mindestens ein Referenznachweis mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Eine Referenz ist dann als vergleichbar anzusehen, wenn die Nettoauftragssumme mindestens 25.000 EUR beträgt. Die Referenznachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 10.02.2026 Original-Veröffentlichung
- 10.02.2026 Das Vergabeverfahren wird vor Ablauf der Angebotsfrist in die Phase der Bekanntmachung zurückversetzt. Hintergrund ist die Änderung des Beschaffungszuschnitts, insbesondere im Hinblick auf die losweise Vergabe (Fachlose). aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.276 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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