AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 08:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a797ea6c-c40c-4151-b99d-22e049639b51/

V 59 Gebäudefunkanlage

Notice-ID: a797ea6c-c40c-4151-b99d-22e049639b51 · Procedure-ID: b1000000-c0de-4000-a000-00d459379769

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Stammdaten

Auftraggeber
Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, Kiel
Veröffentlicht
24.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In dem Neubau des Städtischen Krankenhaus Haus 6 wird eine Gebäudefunkanlage TMO vorgesehen. 1 St. Zentrale in einem separaten F90-Raum im 6.OG mit optischer Master Unit und integrierter Remote Unit. 1 St. Unterzentrale in einem separaten F90-Raum im Erdgeschoss mit zwei Remote Units. Vernetzung der Zentrale mit der Unterzentrale mittels LWL-Technik auf zwei baulich getrennten (F90) Kabelwegen. Verlegung von Gebäudefunkschleifen im KG, SG, EG, 2.OG, 3.OG und im 5.OG. Verlegung von zwei zus. LWL-Kabeln als Reserve für die Anbindung von weiteren Gebäuden in der Zukunft.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.01.2026
Ende
30.06.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
12.01.2026
Zuschlagsentscheidung
18.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit Technologie u. Tourismus d. Landes Schl-Holst., Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).