AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 05:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a7c776c6-3cda-448e-a751-76a705b9fb68/

Lieferung von Tierfutter für kleine Versuchstiere

Notice-ID: a7c776c6-3cda-448e-a751-76a705b9fb68 · Procedure-ID: 4a3a0e46-a5a5-4c62-92a8-1aa46d6cb68a

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Stammdaten

Auftraggeber
Charité Universitätsmedizin Berlin, Berlin
Veröffentlicht
10.12.2025
Frist (Submission)
12.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15700000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt einen Rahmenvertrag die Lieferung von Tierfutter für kleine Versuchstiere für die vorgesehenen Tierhaltungsstandorte der Forschungseinrichtungen für experimentelle Medizin (FEM) an der Charité aus. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.05.2026
Ende
14.05.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).