AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eb63df345-c6c3188f05b563e&) · Abgerufen am 03.08.2026 13:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a7d1274d-4130-42fb-821b-9b71b5ce74bc/

Stadt Viechtach: Beschaffung von Kommunalfahrzeugen

Notice-ID: a7d1274d-4130-42fb-821b-9b71b5ce74bc · Procedure-ID: c0d1f7d8-e101-41f9-b5c8-8f591a9046db

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Viechtach, Viechtach
Veröffentlicht
11.06.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144700 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Viechtach beabsichtigt die Beschaffung von zwei (2) neuen Kommunalfahrzeugen für ihren Regiebetrieb Bauhof. Die Kommunalfahrzeuge werden in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: 1 Stk. Wechselladerfahrzeug (WLF) (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) für den Regiebetrieb Bauhof Los 2: 1 Stk. Lastkraftwagen (Lkw) als sog. 3-Seit-Kipper (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau), für den Regiebetrieb Bauhof Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den Dokumenten "AELP_Viechtach_Los-##".

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).