AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts- und Glasreinigung für die Liegenschaften der Stadt Garching b. München
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Garching b. München, Garching b. München
- Veröffentlicht
- 17.05.2024
- Frist (Submission)
- 02.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden in Garching mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 5.792,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 1 wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt. — Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden in Garching mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 10.490,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 2, wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt — Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden in Garching mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 11.600,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 3, wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt — Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden in Garching mit einer Gesamtreinigungsfläche von ca. ca. 15.902,00 m² für die Glasreinigung Los 4, wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.
Lose
4 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2025
- Ende
- 01.01.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern,, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.