AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.05.2026 12:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a7de26a1-8f8e-45c3-ae66-e30d3678c07d/

TNW_KiTa Neustadt a.d. Donau

Notice-ID: a7de26a1-8f8e-45c3-ae66-e30d3678c07d · Procedure-ID: c576088a-e25e-4f3e-8622-638f2b40f362

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Stammdaten

Auftraggeber
Neustadt an der Donau, Neustadt an der Donau
Veröffentlicht
22.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Ortsteil Mühlhausen plant die Stadt Neustadt an der Donau den Bau einer Kindertagesstätte. Es soll ein 2-gruppiger Kindergarten und eine 1- gruppige Kinderkrippe entstehen. Das Grundstück ist bereits im Eigentum der Stadt. Der hieraus resultierende Raumbedarf beträgt ca. 500 m2 für die anzurechnenden Hauptnutzflächen (Nutzungsflächen 1-6), sowie ca. 100m ² für gemeinsam genutzte Flächen. Der Förderantrag soll bis 15.09.2024 gestellt werden. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Dauer der Maßnahme wird auf ca. 24-36 Monate geschätzt. Die Grobkosten werden auf ca. 1,0 Mio. EUR netto pro Gruppe geschätzt. Die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume werden stufenweise vergeben. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).