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Beschaffung von zwei Leistungstransformatoren
FairNetz GmbH · Reutlingen · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung von zwei Leistungstransformatoren🏆 Starkstrom - Gerätebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Regensburg
- Starkstrom - Gerätebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Regensburg
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von zwei Leistungstransformatoren inklusive Herstellung und Lieferung.
- Erfüllungsort und Standort des Auftraggebers ist Reutlingen.
- Die Ausschreibung ist als standardisierte Beschaffung mit üblichen Eignungskriterien zu erwarten.
- CPV-Code 31170000 deutet auf Transformatoren und Stromverteilung hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Auftraggeberin FairNetz GmbH kauft (Leistungen: Herstellung und Lieferung) zwei Leistungstransformatoren für den Betrieb im Industriegebiet Mark West in Reutlingen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (netto).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 135 Abs. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB: Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. § 135 Abs. 2 S. 3 GWB: Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. § 135 Abs. 3 S. 2 GWB: Die Bekanntmachung [...] muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Starkstrom - Gerätebau Gesellschaft mit beschränkter HaftungZuschlagswert 2.138.000 €1 Veröffentlichung
- 27.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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