AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 06:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a8063a9f-38be-4472-becf-7cd1cbf6fc7f/

Neubau Kita Heiligenhaus in Mainz, Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI 2021, stufenweise Beauftragung

Notice-ID: a8063a9f-38be-4472-becf-7cd1cbf6fc7f · Procedure-ID: 2e0a834e-694a-4e2d-b82e-34c3ecc65f71

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Mainz, Mainz
Veröffentlicht
03.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
105.494 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Mainz plant einen Neubau einer Kindertagesstätte (Kita) an der Watfordstraße 30 in 55122 Mainz auf der Grundlage der bereits 5 fertiggestellten Baukastenkitas in Holzbauweise. Die neue Kita soll mit einer BGF von ca. 1386 m2 gebaut werden. Insgesamt soll die Kita Platz für ca. 104 Kinder und 24 Mitarbeiter bieten. Darüber hinaus soll in die Kita eine Frischküche und eine Unterkellerung für die haustechnischen Gewerke integriert werden. Für den Bau der Baukasten Kita wird ein Planungsbüro für die Gewerke Elektroinstallation (KG 440 + 450) und Aufzug (KG 460), für die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 nach HOAI 2021 gesucht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2024
Ende
01.11.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).