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Sanierung und Erweiterung Grundschule Züttlingen
Stadtverwaltung Möckmühl · Möckmühl · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim 1. Ausgangslage und Zielsetzung Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen. Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint. 2. Projektumfang Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt 2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert: - Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik) - Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss) - Optimierung der Raumstruktur - Modernisierung der Sanitärbereiche - Anpassung an Brandschutzmaßnahmen 2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau) Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen: Erdgeschoss (EG) - Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²) - Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²) - Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²) - Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²) - Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen - Flur- und Garderobenbereiche Obergeschoss (OG) - Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m² - Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²) - Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²) - Schülerbibliothek (F = 27 m²) - Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen Dachgeschoss (DG) - Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²) - Empore / Galerie (F = 13,5 m²) - Anpassung der Dachstruktur in
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen mit einem geschätzten Kostenvolumen von ca. 3,8 Mio. €.
- Das Projekt beinhaltet energetische Sanierungen, barrierefreie Erschließung und einen Neubau für zusätzliche Räumlichkeiten.
- Eine Übergangslösung für den Schulbetrieb während der Bauzeit mittels Container ist geplant.
- Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen im Bereich Bauleistungen und Ingenieurwesen.
Die Stadtverwaltung Möckmühl beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen mit geschätzten Baukosten von ca. 3,8 Mio. €.
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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 600 Pkt.Preis
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 600*P.Bestangebot/P.Angebot Die Baukosten wurden entsprechend dem Projektstand ermittelt und dienen als Grundlage des Honorarangebots. Alle ausgeschriebenen Grundleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG verwendet für die Beauftragung die kommunalen Vertragsmuster. Der Wert der mitzuverwendenden Bausubstanz für den Bestand ist über einen möglichen Zuschlag einzukalkulieren, es erfolgt keine separate Vergütung. Für alle ausgeschriebenen Grundleistungen der LPH 1 - 6 nach HOAI 2021 bildet die vom Auftraggeber genehmigte Kostenberechnung die Grundlage der Honorarermittlung. Das Organigramm (aus Konzept E.2.1 - selbst zu erstellen) wird Vertragsbestanteil. Eine personelle Umbesetzung des Projektleiters wie auch dessen Stellvertreters ist nur in enger Abstimmung mit dem AG und bei gleichbleibender Qualifikation + Erfahrung des neuen Personals zulässig.
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Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter Tragwerksplanung 450 Pkt.Qualität
Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter Tragwerksplanung Eigenerklärung zu maximal einer persönlichen Referenz des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht hat. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt). Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann. Projekte, die bereits zum Nachweis der Eignung (Eignungskriterien) eingereicht werden, dürfen vom Bieter gleichzeitig auch als Referenzprojekte für die Bewertung im Rahmen der Zuschlagskriterien herangezogen werden. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojektes für beide Wertungsstufen ist zulässig. Mindestbedingungen Referenzprojekt - Die Referenz ist ein Neu- oder Erweiterungsbau. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Neu- oder Erweiterungsanteil der Maßnahme. - Das Referenzprojekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein. - Das Referenzprojekt muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekt 1: - Anrechenbare Kosten KG 300+400 in € netto: >= 1.000.000 € = 100 Punkte / < 1.000.000 € und >= 500.000 € = 50 Punkte / < 500.000 € = 0 Punkte - Abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 6 gemäß § 52 HOAI = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte wie folgt reduziert: LPH 1: 3 Punkte; LPH 2: 10 Punkte; LPH 3: 15 Punkte; LPH 4: 30 Punkte; LPH 5: 40 Punkte; LPH 6: 2 Punkte) - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen = 100 Punkte. - Der Neubau ist ein Erweiterungsbau mit Eingriff in den Bestand = 50 Punkte. - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 100 Punkte; Inbetriebnahme bis 31.12.2020 oder noch nicht in Betrieb = 50 Punkte.
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Personelle Projektorganisation und Konzept zur Abwicklung der Planungsphase und qualitätssichernden Ausführungskontrolle 450 Pkt.Qualität
Für die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien E.2 ist ein schriftlich ausgearbeitetes Konzept einzureichen. Bitte beachten Sie, dass im Offenen Verfahren keine Präsentation stattfindet! Das Konzept E.2.1 Personelle Projektorganisation darf maximal 3 DIN A4-Seiten umfassen. Das Konzept E.2.2 Konzept zur Abwicklung der Planungsphase und qualitätssichernden Ausführungskontrolle darf maximal 4 DIN A4-Seiten umfassen. Mehr als die vorgegebenen DIN A4-Seiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Qualitatives Zuschlagskriterium – Qualität – 225 Punkte Bezeichnung: Personelle Projektorganisation - Die Struktur des Teams sowie die Verantwortlichkeiten sind anhand eines Organigramms anschaulich darzustellen. - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu darzustellen. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase. Qualitatives Zuschlagskriterium – Qualität – 225 Punkte Bezeichnung: Konzept zur Abwicklung der Planungsphase und qualitätssichernden Ausführungskontrolle Der Bieter hat ein projektspezifisches Konzept einzureichen, das die geplante Abwicklung, Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung für die Tragwerksplanung im konkreten Bauvorhaben darlegt. Das Konzept soll insbesondere auf folgende Schwerpunkte eingehen: - Vorgehensweise bei der Erarbeitung der Tragwerksplanung (Lph 1–5), der Abstimmung mit der Objektplanung (Architektur) und den Fachplanern (z. B. Baugrundgutachter, TGA, Brandschutz) sowie zur Vermeidung von Planungsverzögerungen. - Systematik zur modell- bzw. planbasierten Qualitätskontrolle (z. B. Vier-Augen-Prinzip bei Statik und Bewehrungsplänen), Einhaltung von Normen sowie Vorbereitung der prüffähigen statischen Berechnungen für den Prüfingenieur. - Methodik zur Identifikation tragwerksrelevanter Einsparpotenziale, zur Optimierung des Materialeinsatzes (z. B. Beton-/Stahlmengen) und zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und baupraktisch gut umsetzbaren Konstruktion. - Konzept zur Wahrnehmung der stichprobenartigen ingenieurtechnischen Kontrolle vor Ort (z. B. Bewehrungsabnahmen, Abnahme der Gründungssohle) inklusive Dokumentation, Berichtswesen und Mängelfeststellung gegenüber der Objektüberwachung. Bewertung der Zuschlagskriterien E.2 Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die beiden Zuschlagskriterien E.2.1 und E.2.2. Daraus wird zum Zuschlagskriterium E.2 der Mittelwert gebildet. - 5 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung sehr sicher erreichbar erscheinen lässt. - 4 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung sicher erreichbar erscheinen lässt. - 3 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung erreichbar erscheinen lässt. - 2 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung nur unwahrscheinlich erreichbar erscheinen lässt. - 1 Punkt = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung nicht erreichbar erscheinen lässt. Die durch das Bewertungsgremium vergebene gemittelte Punktzahl wird je Kriterium mit dem Faktor 45 multipliziert, so dass für die Zuschlagskriterien E.2.1 und E.2.2 jeweils 225 Punkte erreicht werden können.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Tragwerksplanung Eigenerklärung zu maximal einem Unternehmensreferenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zum Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentation muss prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen Referenzprojekt: - Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau oder Erweiterungsbau handeln. - Das Referenzprojekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein. - Abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 6 gemäß § 52 HOAI - Das Referenzprojekt muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein. - Inbetriebnahme des Projekts ab dem 01.01.2021 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage.
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Durchschnittliche Personalstärke
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte Tragwerksplanung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): > = 2 Beschäftigte = geeignet / < 2 Beschäftigte = ungeeignet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 16.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.710 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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