AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sozialdienstleistungen für die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende an den Standorten Hahn, Bitburg und Bernkastel-Kues
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Koblenz
- Bezugsberechtigte
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Veröffentlicht
- 16.09.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85320000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Geplantes Volumen (nicht vergeben)
- 39.660.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren - im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz - die Beschaffung von Sozialdienstleistungen für Asylbegehrende der Aufnahmeeinrichtung an den Standorten Hahn, Bitburg und Bernkastel-Kues im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Lose
3 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).