AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 01:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a80c0cee-d33c-4b0d-b122-300f7cc14478/

Umbau und Brandschutztechnische Sanierung des Leininger Gymnasiums, Grünstadt: Heizung, Sanitär, Brandschutz

Notice-ID: a80c0cee-d33c-4b0d-b122-300f7cc14478 · Procedure-ID: ab9d2abf-a2eb-46cd-af02-997e739656a6

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Bad Dürkheim
Veröffentlicht
12.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
464.274 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das zentral in Grünstadt gelegene Leininger Gymnasium besteht aus vier zusammenhängenden Gebäudeteilen mit ca. 13.130 m² Bruttogrundfläche. Das Gymnasium muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Im gleichen Zuge soll auch ein neues EDV-Netz aufgebaut und ein Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) installiert werden. Die Baumaßnahme erstreckt sich über 32 Monate. Sie ist in 8 Bauabschnitten an den sechs Gebäudeteilen A1, A2, B1-3 und C1 zu erbringen, dieser Umstand ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die jeweiligen Bauleistungen und Zeitvorgaben sind aus dem Bauablaufkonzept, das der Ausschreibung beigefügt ist, zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
24.06.2024
Ende
22.01.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Tremmel GmbH
Vertragsabschluss
14.06.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).