AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.05.2026 17:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a8334b07-bbdf-45dc-8ec4-9d88df8d0e8e/

Barockflügel Schloss Geyerswörth - Lüftungsinstallation

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle, Bamberg
Veröffentlicht
22.10.2024
Frist (Submission)
22.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der sog. Barockflügel des früheren Schloss Geyerswörth, nun Rathaus Geyerswörth, welches zum Gesamtensemble der unter UNESCO-Welterbe-Status stehenden Altstadt Bamberg gehört, soll im Zuge dieses Bauvorhabens saniert werden. Vorgesehen sind Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturarbeiten an tragenden Bauteilen, insbesondere der Gründung, Dachwerk und Decken, die Erneuerung der Gebäudetechnik, Ertüchtigung des Brandschutzes, Maßnahmen zur energetischen Aufwertung und zur Verbesserung der Barrierefreiheit, Modernisierungsmaßnahmen, Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an Ausstattung, Erneuerung bzw. Reparatur / Ertüchtigung von Fenstern und Türen, Innenausbaumaßnahmen sowie Umbauten zur Unterbringung von Verwaltungsnutzung und Marionettentheater.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.02.2025
Ende
01.01.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).