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Gebäude-, Glas-, Inhalts-, und Elementarversicherung für die Gebäude der Stadt Wülfrath
Kreis Mettmann - Die Landrätin, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle- · Mettmann · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 03.09.2026, 12:00 Uhr (noch 29 Tage)
Beschreibung
Gebäude-, Glas-, Inhalts-, und Elementarversicherung für die Gebäude der Stadt Wülfrath im Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029 (mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate) 1. Angebotsblatt Individuelle Angebote auf versicherungseigenen Vordrucken sind nicht zulässig. Bieter müssen zwingend die im Angebotsblatt hinterlegten Prämien/Preise zusätzlich in die Beitragszusammenstellung (Anlage 11) überführen und eintragen. 2. Zuschlag Der Zuschlag wird auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Zuschlagskriterien (s. Anlage 6) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 3. Versicherungskonsortien Im Falle der Wettbewerbsteilnahme von Versicherungskonsortien müssen sowohl der führende Versicherer als auch die Beteiligten als Beleg ihrer jeweiligen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen der teilschuldnerischen Haftung einen Nachweis der Solvabilität (z. B. Testat eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens) und einen aktuellen Geschäftsbericht vorlegen. 4. Laufzeit Als proaktive Klarstellung zur Vertragsdauer weist die Stadt mit Verweis auf die in Anlage 2, Abschnitt B, § 2 enthaltenen Regelungen darauf hin, dass die Verlängerungsklausel Vertragsbestandteil sein wird. Mit Bezug auf den in der Bekanntmachung genannten Zeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2029 gilt deshalb, dass die dort genannte Maximallaufzeit mit dem Erreichen der im "Vertragsdeckblatt mit Deklaration" unter I, Zif. 6 definierten Gesamtversicherungsprämie gekoppelt ist. 5. Vorzulegende Unterlagen / Erklärungen a. Behördennachweis über die Berechtigung der Tätigkeit als Versicherer im Bundesgebiet (Erlaubnis bzw. Anzeige von der/an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) b. Auszug aus dem Gewerbezentralregister c. Nachweis der Solvabilität (z. B. Testat eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens) d. Aktueller Geschäftsbericht e. Referenzen, die die Erfahrungen des Bieters auf dem Gebiet der Schadensversicherung für die bundesdeutschen Träger der öf
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird eine Gebäude-, Glas-, Inhalts- und Elementarversicherung für die Gebäude der Stadt Wülfrath.
- Der Auftrag ist als Dienstleistung ausgeschrieben.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Der CPV-Code 66510000 deutet auf Versicherungsdienstleistungen hin.
Die Stadt Wülfrath sucht einen Versicherer für Gebäude-, Glas-, Inhalts- und Elementarversicherungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzen, die die Erfahrungen des Bieters auf dem Gebiet der Schadensversicherung für die bundesdeutschen Träger der öffentlichen Verwaltung belegen können. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zu benennen sind drei vergleichbare Referenzen im Bereich der Gebäude- und Inhaltsversicherung von Kommunen mit mindestens 25.000 Einwohnern. Der Betrachtungszeitraum bezieht sich auf das laufende sowie die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn: a) sie die ausgeschriebenen Versicherungsinhalte von mindestens 30 kommunalen Gebäuden beinhaltet; b) sie in den letzten 3 Jahren für eine Gebietskörperschaft erbracht wurde; c) und eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren aufweist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 29 Tage
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 92 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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