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2025-0683 Lieferung von Rolltonnen und Müllgroßbehälter (2- und 4-Radbehälter) im losweisen Verfahren
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Der nachfolgend genannte Lieferumfang (Rolltonnen + Müllgroßbehälter in verschiedenen Größen und Ausführungen) ist der geschätzte Bedarf des Unternehmens für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027. Eine feste Abnahmemenge kann nicht zugesagt werden, zu liefern ist der tatsächliche Bedarf in den jeweiligen Behältergrößen. Die AG behält sich das Recht der Mengenanpassung in den einzelnen LV-Pos. vor. Die einzelnen Mengenangaben in den jeweiligen LV-Pos. dienen nur als Kalkulationshilfen und sind keine verbindlichen Mengenangaben, da sie eine für die Zukunft prognostizierte Menge darstellen. Sie beruhen auf den Mittelwerten der letzten 2 Jahre. Änderungen in den prognostizierten Gesamtmengen der Lose im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der jeweiligen angebotenen Konditionen. Die Lieferung der Behälter erfolgt auf Abruf. Mit den Abrufen der Teilmengen werden auch die Anlieferstellen bekannt gegeben. Die Abrufe erfolgen durch unseren Fachbereich nach Möglichkeit so, dass eine sinnvolle Transportkapazitätsauslastung für die AN möglich wird, dies kann aber nicht verbindlich zugesichert werden. Die abgerufenen Behälter sind montags bis freitags - 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr - kostenfrei zu liefern. Im Rahmen der Anlieferungen sind beim Transport der Behälter die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zur Ladungssicherheit verbindlich einzuhalten. Eine Lieferung kann in Ausnahmefällen auf max. zwei verschiedene Anlieferstellen der AG im Stadtgebiet Duisburg aufgeteilt werden. Die Behälter sind durch die AN frei Verwendungsstelle inkl. Abladung zu liefern. Die Anschrift der Hauptanlieferstelle lautet: Recyclingzentrum Mitte Werthauser Straße 123 47053 Duisburg Jede Anlieferung muss zwingend einen Werktag vor der Auslieferung unter folgender E-Mailadresse Behaelterlager@wb-duisburg.de avisiert werden. Die Anlieferung der 2-Radbehälter soll mehrfach ineinander gestapelt erf
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung zur Lieferung von Rolltonnen und Müllgroßbehältern (2- und 4-Radbehälter) im losweisen Verfahren für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Eignung zur Berufsausübung - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung der Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung der Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung der Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 3, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 - siehe Anlage 3, Formblatt F14 5. Eigenerklärung der Bieter*in / BG zur Selbstreinigung - siehe Anlage 4 - 6. Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG erteilen. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV fehlende und unvollständige Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachfordern. Fehlerhafte Nachweise und Erklärungen werden nur nachgefordert, wenn sie keine nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes darstellen. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um einem Ausschluss vorzubeugen. Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistunsgfähigkeit - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 2. Eigenerklärung der Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bier*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) 3. Eigenerklärung der Bieter*in / BG zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung der Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) 4. Eigenerklärung der Bieter*in / jedes Mitglieds einer Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*) 5. Eigenerklärung der Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 3, Formblatt F13 - 6. Nur auf besondere Anforderung der Autraggeber*in ist darüber hinaus eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank der Bieter*in /-gemeinschaft einzureichen. Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV fehlende und unvollständige Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachfordern. Fehlerhafte Nachweise und Erklärungen werden nur nachgefordert, wenn sie keine nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes darstellen. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um einem Ausschluss vorzubeugen. Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Sonstige Eingnungsbedinungen - Auf besondere Anforderungen sind kurzfristig vorzulegen: -Die AG muss Gelegenheit gegeben werden, die Produktionsstätte der Bieterin jederzeit in Augenschein zu nehmen, insbesondere um den Produktionsstandard und -ablauf kontrollieren zu können. Hierzu hat die Bieterin den Produktionsstandort für die jeweiligen in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter anzugeben. -Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Herstellung der in der Ausschreibung auftragsgegenständlichen Behälter. Die Bieterin hat den Nachweis zu erbringen, dass die AN, die Behälter, die Gegenstand der Ausschreibung sind, selbst herstellen kann oder teilweise durch eine Dritte herstellen lässt, die die Anforderungen bezüglich der ausgeschriebenen Behälter erfüllt. Bieterinnen, die beabsichtigen, im Rahmen der Leistungserbringung auf fachliche, betriebliche und personelle Ressourcen von Unterauftragnehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen zurückzugreifen, haben dem Angebot geeignete Nachweise darüber beizufügen, dass sie auf die in die Leistungserbringung einbezogenen Unternehmen so zugreifen können, dass sie tatsächlich über die o. g. Ressourcen dieser Unternehmen im Sinn einer Leistungserbringung wie im eigenen Betrieb verfügen. Ein solcher Nachweis kann z. B. durch Vorlage von schriftlichen Erklärungen geführt werden, nach deren Inhalt die von der Bieterin eingesetzten Unternehmen bestätigen, im Auftragsfall mit Ihrem Know-how und ihren betrieblichen Einrichtungen für die Erfüllung der Verpflichtungen der Bieterin aus dem Liefervertrag zur Verfügung stehen oder durch Vorlage rechtsverbindlicher vertraglicher Absprachen mit Drittunternehmen wie z. B. Kontigentvereinbarungen.
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Qualitätsmanagement
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung deer Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 3, Formblatt F1 2. Eigenerklärung der Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8 von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jede*r Bieter*in / BG einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen. Der / die AG wird gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV fehlende und unvollständige Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachfordern. Fehlerhafte Nachweise und Erklärungen werden nur nachgefordert, wenn sie keine nachträgliche Anreicherung des Angebotsinhaltes darstellen. Jeder / Jede Bieter*in / BG ist aber im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen einzureichen um einem Ausschluss vorzubeugen. Der / die AG behält sich das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 20.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 25 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Abfallbehälter & Container Weber GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 146 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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