AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung Elektro gem. HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53, 55, Anlagengruppen 4-5, für die Maßnahme Neubau/Anbau: Kindergarten Renquishausen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Renquishausen, Renquishausen
- Veröffentlicht
- 12.09.2026
- Frist (Submission)
- 13.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Gemeinde Renquishausen plant den Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens in der Ortsmitte, angrenzend an das Gemeindezentrum. Innerhalb des Gemeindezentrums werden ehemalige Schulräume künftig nicht mehr benötigt und stehen zur Erweiterung der Feuerwehr und für die Nutzung durch den neuen Kindergarten zur Verfügung. Die Verbindung der Bestandsstruktur und Erweiterung soll den Nutzern einen modernen Kindergarten und Synergien mit den bestehenden Nutzungen bieten. Nach einem erfolgten VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlag wurden die Objektplanung Gebäude und die Außenanlagen bereits vergeben. Ziel der Gemeinde Renquishausen ein, den aktuellen pädagogischen Maßstäben entsprechender, 4-gruppiger Kindergarten als Holz-Hybridbau. Das Grundstück befindet sich in stadträumlich anspruchsvoller Hanglage. Der zweigeschossige Neubau nutzt die Höhenentwicklung für ebenerdige Zugänge in beiden Geschossen. Der Neubau bindet über einen eingeschossen Zwischenbau mit Dachterrasse an die bestehende Gemeindehalle an.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg Beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.