AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 13:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a863bd5d-e5bb-4723-9daa-3e071e4ddc8a/

Steuerberatungsleistung UR

Notice-ID: a863bd5d-e5bb-4723-9daa-3e071e4ddc8a · Procedure-ID: aa72f260-0905-4849-95d7-ec54b2dafff2

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Rostock, Rostock
Veröffentlicht
11.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79220000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

LOS 1: Im Rahmen der Ausschreibung möchte die Universität Rostock zur Abgabe eines Angebots einladen. Es wird für insgesamt 3 Jahre mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ausgeschrieben und beinhaltet die Umsatz- und Ertragssteuerlichen Jahresabschlüsse sowie steuerliche Beratung. Offizielle Bezeichnung: Universität Rostock Rechtsform des Auftraggebers: staatliche Hochschule LOS 2: LOS 2 EU-Beihilferechtliche Trennungssystematik auf Basis der regelmäßigen steuerlichen Einnahmenanalyse der Universität Rostock verfassen - einmalig

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.03.2026
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).