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Hosting und Weiterentwicklung der Webseite des Landtags von Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Der Landtag von Baden-Württemberg sucht einen Dienstleister für End-to-End-Projektumsetzungen für Hosting, Support und Weiterentwicklung seiner Webseite www.landtag-bw.de aus. Der Webauftritt umfasst auch eine Webapplikation „Gedenk-buch-Terminal“, die im Landtagsgebäude für Installationen genutzt wird. Der Landtag von Baden-Württemberg hat zuletzt im Dezember 2024 einen technischen Relaunch vollzogen. Als Content-Management-System nutzt der Landtag CoreMedia. Eine Änderung des CMS wird ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
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Leistung 50 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller: • den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Ange-botsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalen-dertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Conet Deutschland GmbHZuschlagswert 2.441.765 €1 Veröffentlichung
- 30.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 40 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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