AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a889733c-3073-4e3f-bd6a-78f76bdbf3a4) · Abgerufen am 26.10.2026 08:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a889733c-3073-4e3f-bd6a-78f76bdbf3a4/

26D Generalplanerleistung

Notice-ID: a889733c-3073-4e3f-bd6a-78f76bdbf3a4 · Procedure-ID: 5f74b300-44e7-429e-b87b-05634e825ef0

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Regensburg, Regensburg
Veröffentlicht
23.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der 2. Bauabschnitt der Erweiterung, des Umbaus und der Instandsetzung der Justizvollzugsanstalt Regensburg umfasst die denkmalgerechte Sanierung von zwei Bestandsgebäuden, den Abbruch von Nebengebäuden einschließlich erforderlicher Schadstoffsanierungs- und Rückbaumaßnahmen, die Errichtung eines Neubaus mit Hafträumen und integrierter Sporthalle sowie die Herstellung und Anpassung der Außenanlagen einschließlich Stellplätze, Erschließungsflächen und sicherheitsrelevanter Außenmauer. Die Umsetzung erfolgt bei laufendem Justizvollzugsbetrieb unter hohen Anforderungen an Sicherheit, Betriebsaufrechterhaltung, Denkmalschutz und Baustellenlogistik

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Dömges Generalplanung und
Vertragsabschluss
19.10.2026
Zuschlagsentscheidung
19.10.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).