AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2160c7-eu) · Abgerufen am 21.09.2026 16:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a88c44e5-ab1f-4d51-84aa-2915c17eabbf/

VE 307 Fliesenarbeiten

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Stammdaten

Veröffentlicht
04.03.2024
Frist (Submission)
04.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Fliesenarbeiten für den Neubau BA1 an der Main-Klinik Ochsenfurt beinhalten: - Verbundabdichtungen auf Estrichen, Boden mit ca. 314 m² - Verbundabdichtung auf Putz, Spachtel, Trockenbau, Wände mit ca. 488 m² - Feinsteinzeug–Bodenfliesen mit keimtötender und wasserentspannender Oberflächenveredelung, verlegt im Buttering-Floating-Verfahren mit ca. 461 m² - Feinsteinzeug-Wandfliesen sowie matt glasierte, weiße Steingut-Wandfliesen mit keimtötender und wasserentspannender Oberflächenveredelung, verlegt im Buttering - Floating-Verfahren mit ca. 629 m² - Profilierte Feinsteinzeug-Treppenstufenfliesen mit keimtötender und wasserentspannender Oberflächenveredelung, verlegt im Buttering-Floating-Verfahren, 2-farbig mit ca. 107 m

Vertragslaufzeit

Beginn
07.05.2024
Ende
20.06.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6052024 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH, Ochsenfurt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).