Kauf und Lieferung von Erdgas für den Markt Peiting
KI Die Gemeinde Peiting sucht einen Lieferanten für Erdgas für 12 Abnahmestellen im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029.
Stadt Falkensee, Dezernat Bauverwaltung , Grundstücks- und Gebäudemanagement · Falkensee · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Diese Frist ist vorbei. Aktuell laufen 8 vergleichbare Ausschreibungen in „Erdöl, Strom und Energie" in Brandenburg, zum Beispiel:
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Die Stadt Falkensee (Auftraggeberin) schreibt mit vorliegender Ausschreibung folgende Lieferleistungen aus: die Lieferung von Erdgas.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Die Fristen wurden zur Sicherstellung einer angemessenen Bearbeitungs- und Vorbereitungszeit für die Bieter verlängert. Zudem findet die Hauptausschusssitzung erst am 14.10. statt, sodass die Absagen bzw. die Mitteilung über den beabschitigten Zuschlag erst nach diesem Termin versendet werden können.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Stadt Falkensee sucht einen Lieferanten für Erdgas zur Versorgung von Heizung und Warmwasser.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bzw. eine Gewerbeanmeldung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (ersatzweise Angabe der Registrierungsnummer in einem AVPQ-Verzeichnis)
FS 706 Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zu einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen.
Erklärung zum Netto-Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zum spezifischen Umsatz (Lieferung von Erdgas). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (Die Angaben sind im Bieterfragebogen zu machen)
Angabe von mindestens 3 Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbarer Einrichtungen mit Erdgas aus den vergangenen 3 Jahren. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Angaben sind im Bieterfragebogen zu machen.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen betragen wie folgt:
a. Die Leistungen müssen sich auf die Lieferung von Erdgas beziehen.
b. Das Lieferende darf max. 3 Jahre zurückliegen (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
c. Die Leistungen müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine Referenz wird auch gewertet, wenn die Lieferung mindestens 24 Monaten ohne Unterbrechungen erfolgt (Bezug: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
d. Die Jahresmenge an geliefertem Erdgas muss mindestens 1.500.000 kWh betragen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/ Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
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Basierend auf 854 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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