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Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg inklusive des nachgeordneten Bereichs
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenArbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg inklusive des nachgeordneten Bereichs🏆 BG prevent GmbH · Tübingen
- BG prevent GmbH · Tübingen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH (im Folgenden: „PD“) erwägt für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (im Folgenden: „KM“) inklusive dem nachgeordneten Bereich, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuungsleistungen, mit einem geschätzten Auftragswert und einer Obergrenze von 30.014.500,00 Euro netto, im Wege eines Offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag soll mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen werden.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertung Preis 80 %Preis
Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit insgesamt 80 % in die Gesamtwertung mit ein und wird dabei in zwei voneinander abzugrenzenden Preisgruppen bewertet: • Stundenpreis Diese betreffen Positionen im Leistungsverzeichnis, bei denen eine Abrechnung auf Stundenbasis vorgesehen ist. Sie fließen mit einem Anteil von 45 % in die Gesamtwertung des Preises ein. Die sich daraus ergebene Formel ist dem Verfahrensleitfaden unter der Ziffer 4.2.1 zu entnehmen. • Festpreis Diese betreffen Positionen im Leistungsverzeichnis, bei denen eine Festpreis-Abrechnung vorgesehen ist. Sie fließen mit einem Anteil von 35 % in die Gesamtwertung des Preises ein. Die sich daraus ergebene Formel ist dem Verfahrensleitfaden unter der Ziffer 4.2.1 zu entnehmen
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Anzahl Standorte 20 %Qualität
Die Anzahl der bestehenden Niederlassungen des Bieters im Land Baden-Württemberg (BW) wird im Rahmen der Zuschlagskriterien mit einer Gewichtung von 20 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand der im Leistungsverzeichnis angegebenen Anzahl der Niederlassungen. Die Angabe der Anzahl im Leistungsverzeichnis allein genügt dabei jedoch nicht. Zur Plausibilisierung und Nachvollziehbarkeit der gemachten Angaben ist dem Angebot zwingend eine separate Anlage beizufügen, in der sämtliche angegebenen Niederlassungen vollständig aufgelistet sind. Diese Aufstellung muss für jede Niederlassung die vollständige postalische Anschrift sowie einen benannten Ansprechpartner enthalten. Die beigefügten Nachweise zu den Niederlassungen sind nicht Gegenstand der Bewertung. Sie haben rein informativen Charakter und dienen der Verifizierung der vom Bieter im Leistungsverzeichnis angegebenen Anzahl. Die sich daraus ergebene Formel ist dem Verfahrensleitfaden unter der Ziffer 4.2.2 zu entnehmen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ver-trags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 63 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BG prevent GmbH1 Veröffentlichung
- 07.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 185 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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