AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a8982c86-76cd-4013-b067-33ed0acc7bbe) · Abgerufen am 21.08.2026 17:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a8982c86-76cd-4013-b067-33ed0acc7bbe/

Weiterbeauftragung der SAP mit dem Software-Paket S/4 HANA Utilities

Notice-ID: a8982c86-76cd-4013-b067-33ed0acc7bbe · Procedure-ID: 45647be4-3f47-458a-a32d-fbac6f62f41c

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Stammdaten

Auftraggeber
NEW AG, Mönchengladbach
Veröffentlicht
11.03.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Auftragsvergabe erfolgt im Namen der NEW AG zugunsten ihrer Tochtergesellschaft NEW Netz GmbH. Die NEW Netz nutzt die Systeme der Firma SAP seit vielen Jahren. Sie sind in fast alle Prozesse des Unternehmens integriert und gewährleisten die ineinandergreifenden Funktionalitäten von technischen und kaufmännischen Prozessen sowie der Befolgung aller rechtlichen Vorgaben die (Informations-) Sicherheit und vor allem die Sicherheit der kritischen Infrastruktur betreffend. Mit dem Update auf die SAP S/4 HANA Utilities stellt die NEW Netz auch für die Zukunft sicher, dass die Software und die damit erfolgende Abwicklung aller relevanten Prozesse den Anforderungen an IT-Sicherheit und allen neuen technischen IT-Standards genügt.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
11.03.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 21.03.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).