Technische Gebäudeausrüstung - Gebäudeautomation
KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Installation von Gebäudeautomation, einschließlich Informationsschwerpunkten, Automationsstationen, Touchpanels und Datenpunkten.
Uniklinikum Gießen und Marburg GmbH · Gießen · Hessen · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 02.11.2026, 10:30 Uhr (noch 1 Tage)
Gliederung der Baumaßnahme: Die Baumaßnahme gliedert sich in 3 Umbauabschnitte folgender Größen: 1. UBA 3696 m2 BGF 2. UBA 3135 m2 BGF 3. UBA 820 m2 BGF Ausführungszeiträume gesamt: 1. UBA (Aufwachen): Jan 27 - Jan 29 1. UBA (OP 3-10): Jan 27 - Jan 29 2. UBA: Jan 29 - Jan 31 3. UBA: Jan 31 - Mai 32 Bei den angegebenen Ausführungszeiträumen handelt sich um die angedachten Kernzeiträume, in denen die Arbeiten nach aktueller Planung ausgeführt werden sollen. Dies umfasst auch die Werks- und Montageplanung. Diese Zeiten können sich jedoch noch verändern, insbesondere durch die erforderliche Koordination mit anderen, möglicherweise parallel auszuführenden Gewerken. Die Bieter müssen sich daher darauf einstellen, dass sie ihre Leistungen nicht isoliert, sondern nur in Abstimmung mit anderen Gewerken und insbesondere außerhalb der vorgenannten Zeiträume auszuführen haben. Weitere Einschränkungen können sich aus den örtlichen Verhältnissen, der Ausführung im laufenden Betrieb ergeben und der zu beachtenden Baustellenlogistik ergeben. Die aus den vorgenannten Umständen erkennbar folgenden Beeinträchtigungen haben die Bieter kalkulatorisch zu berücksichtigen; sie berechtigen nicht zu Nachträgen. Weitergehende, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste oder nicht vorhersehbare Abweichungen bleiben unberührt; insoweit gelten die Regelungen der VOB/B. Weitere Details sind den Allgemeinen Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Finanzierung des Projekts erfolgt teilweise mit Fördermitteln des Landes Hessen, die an zeitliche Vorgaben zur Umsetzung des Bauvorhabens gebunden sind. An eine zügige Ausführung, Fertigstellung und termingerechte mangelfreie Inbetriebnahme werden daher besonders hohe Ansprüche gestellt.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Gebäudeautomation / MSR im Rahmen eines komplexen Umbaus der OP-Abteilung eines Universitätsklinikums.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
8.1.1 Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bewerber müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise (Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes) die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Der entsprechende Nachweis kann z.B. als Eintragung der Handelsregisternummer nebst Registergericht auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) alternativ als Scan oder Auszug der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten unberührt.
(Vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.1.1)
8.2.1 Versicherungsschutz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehende Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung des Bieters oder die Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. In beiden Fällen verbunden mit der Zusage, dass der Versicherungsschutz im Zuschlagsfall für die Gesamtvertragszeit zzgl. Gewährleitungsphase aufrechterhalten wird.
Für Bietergemeinschaften muss die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bietergemeinschaft umfassen, eine Versicherung oder Erklärung allein für das federführende Mitglied ist nicht ausreichend. Die Erklärung hat auf dem Vordruck "Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung" (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen.
Mindestanforderungen:
Versicherungsschutz mit mindestens folgenden Kriterien und Mindestdeckungssummen:
(vgl. Anlage 01 Anschreiben Ziff. 8.2.1)
8.2.2 Umsatz (Gesamtumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
Tätigkeitsbereich des Auftrags: Gebäudeautomation / MSR
Ausführung von Anlagen der Gebäude- und Anlagenautomation (MSR) einschließlich der erforderlichen Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungsarbeiten sowie Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA).
Die Erklärung hat auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. Weitergehende Nachweismöglichkeiten bleiben unberührt.
Mindestanforderungen:
Netto EUR 500.000 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.2.2)
8.2.2 Umsatz (Spezifischer Umsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz in EUR (netto) und (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
Tätigkeitsbereich des Auftrags: Gebäudeautomation / MSR
Ausführung von Anlagen der Gebäude- und Anlagenautomation (MSR) einschließlich der erforderlichen Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungsarbeiten sowie Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA).
Die Erklärung hat auf dem Formblatt 124 (Bestandteil der Anlage 04) erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. Weitergehende Nachweismöglichkeiten bleiben unberührt.
Mindestanforderungen:
Netto EUR 500.000 Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.2.2)
8.3.1 Referenzen (Gebäudeautomation / MSR) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zwei geeignete Referenzen des Unternehmens des Bieters über früher ausgeführte und abgeschlossene Aufträge im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, die mit den zu vergebenen Leistungen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind.
Tätigkeitsbereich des Auftrags: Gebäudeautomation / MSR
Ausführung von Anlagen der Gebäude- und Anlagenautomation (MSR) einschließlich der erforderlichen Demontage-, Rückbau-, Schutz-, Baustelleneinrichtungsarbeiten sowie Wartungs- und Inspektionsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA).
Es werden Referenzen vergleichbarer Bauvorhaben aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum) berücksichtigt.
Jede Referenz ist mit Referenzkunde (namentlich bezeichneter Ansprechpartner mit Telefon / E-Mail) sowie Erbringungszeitraum, Auftragssumme und Erläuterung anzugeben. Die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis sind zu bescheinigen. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen beim Referenzkunden zu überprüfen.
Die Erklärung hat auf dem Formblatt 444 (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck Referenzen für jedes Mitglied gesondert vorzulegen (zur Bewertung werden die Werte addiert.
Mindestanforderungen:
Mindestens eine Referenz muss Errichtung und Inbetriebnahme von Gebäudeautomation / MSR während des laufenden Betriebs (1) in einem Krankenhaus oder (2) in einer anderen Einrichtung des Gesundheitsbereichs mit entsprechend hohen Anforderungen an Hygiene, Staubschutz und Aufrechterhaltung sensibler Nutzungen betreffen.
(vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.1)
8.3.2 Deutsche Sprache (Eigenerklärung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bei der Durchführung sowohl des Vergabeverfahrens als auch des vergebenen Vertrages gilt ausschließlich die deutsche Sprache. Der Bieter erklärt, dass die für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen und gegenüber dem Auftraggeber handelnden Personen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Auf der Baustelle muss mind. eine Person (Bauleitung oder Vorarbeiter) mit Sprachniveau mind. B1 anwesend sein.
Die Erklärung hat in der "Zusatzerklärung zur Eignung" (Bestandteil der Anlage 04) zu erfolgen.
(vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.2)
8.3.2 Deutsche Sprache (Zertifikat oder Qualifikationsnachweis) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ergänzend zur vorgenannten Eigenerklärung zum Punkt 8.3.2 Deutsche Sprache:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechendes Zertifikat oder Qualifikationsnachweis (z. B. Goethe-Zertifikat B1, telc) vorzulegen.
(vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.2)
8.3.3 Anzahl Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat nach Öffnung der Angebote im Rahmen der Eignungsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle den Nachweis zu erbringen, dass er über genügend Arbeitskräfte für die Ausführung des Auftrags verfügt.
(vgl. Anlage 01 Anschreiben, Ziff. 8.3.3)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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