AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Außenanlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Münchner Wohnen GmbH, München
- Veröffentlicht
- 11.04.2024
- Frist (Submission)
- 14.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Außenanlagen für das Neubauprojekt Hochmuttinger Straße BA 2 in München - Bodenabtrag und -einbau: 320 m3 - Herstellen Kiestragschichten: 720 m3 - Herstellen Einfassungen aus Stahl: 1100 m - Herstellen Betonsteinpflasterbeläge : 1480 m2 - Herstellen Sandspielflächen: 180 m2 - Herstellen wassergebundene Wegedecke: 540 m2 - Herstellen Entwässerungsrinnen: 190 m - Kabelgräben und Leerrohre: 445 m - Fahrradständer aus Cortenstahl: 33 Stück - Spielgeräte aus Holz: 6 Stück - Bänke aus Cortenstahl-Holz: 19 Stück - Holzdecks aus Stahl-Holz-Konstruktion: 75 m2 - Lieferung Oberboden und Herstellen Rasenflächen: 670 m2 - Lieferung Rotlage und Herstellen Wiesenflächen: 870 m2 - Lieferung Oberboden und Herstellen Pflanzflächen: 720 m2 - Lieferung und Pflanzung Bäume: 37 Stück - Lieferung und Pflanzung Sträucher: 94 Stück - Fertigstellungspflege: 1 Vegetationsperiode - Entwicklungspflege: 2 Jahre Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen im Zeitraum vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 zugehen, Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 298 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist für den Ausführungsbeginn.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 298 Tage
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.